Wir Sind Alle Gefährlich!
Das Verbot zur Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§129ff. StGB) eröffnet dem Staat die Möglichkeit zur Kriminalisierung und Ausleuchtung linksradikaler Strukturen. Die bisherigen Strafprozesse konnten von der Justiz jedoch selten erfolgreich abgeschlossen werden, da den Ermittlungsverfahren kaum strafrechtlich relevantes Verhalten zu Grunde lag.
In neuerer Zeit kommt es aber nicht einmal mehr formal auf die Konstruktion von Straftaten und Vereinigungen wie denen der §§ 129ff. StGB an. Vielmehr vollzieht sich bei den Maßnahmen der Polizei ein Paradigmenwechsel, weg von repressiven und hin zu präventiven Eingriffsgrundlagen. So können schlichte Einschätzungen von Polizeibeamt*innen umfassende und tiefgreifende Maßnahmen begründen. Diese kaum kontrollierbare Praxis wurde in den letzten Jahren durch die diffusen Gefahrenbegriffe („drohende Gefahr“ oder „Gefährder“) immer weiter in die Gesetzbücher, wie beispielsweise das bayrische Polizei aufgabengesetz (PAG), eingeführt.
Am Beispiel von Repressionserfahrungen aus der Rigaer Straße und den Geschichten aus den Gefährderleaks (gefaehrlich.noblogs.org) wollen wir zeigen wie sich das polizeiliche Vorgehen immer weiter in den präventiven Bereich verlagert und wie sich die Polizei durch Datenbanken und Gefahreneinschätzungen die Grundlage für schwerwiegende Eingriffe selbst schafft. Über diese aktuellen Entwicklungen wollen wir mit Euch, den Betroffenen und eine*r Rechtsanwält*in diskutieren.
Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät (Bebelplatz 2), Raum E25