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Berufsverbot
gegen Rote Hilfe-Aktivisten in Heidelberg
Am
15.12.2003 erhielt der Realschullehrer Michael Csaszkóczy,
der sich seit Sommer 2001 auf der BewerberInnenliste für das
Lehramt im Bezirk Heidelberg befand, ein Schreiben des
Oberschulamtes Karlsruhe. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass
einschlägige Erkenntnisse des Innenministeriums aus den
Jahren 1992-2002 Zweifel daran aufkommen ließen, dass er
bereit sei, jederzeit für die "freiheitliche
demokratische Grundordnung" einzutreten. Diese könne er
allerdings bei einem "vertieften Einstellungsgespräch"
ausräumen, bei dem es insbesondere um die "Mitgliedschaft
in Parteien oder Gruppierungen" gehen solle, die
"verfassungsfeindliche Ziele" verfolgen. Dieses
Schreiben bedeutet den Auftakt zu einem Berufsverbotsverfahren,
das sich faktisch schon wie ein Berufsverbot auswirkt, da der
ursprünglich geplante Einstellungstermin (01.02.2004) bereits
verstrichen ist. Michael Csaszkóczy ist seit 1989 in
Heidelberg politisch aktiv, wo er sich insbesondere in der Antifa-
und Antikriegsbewegung sowie für selbstverwaltete linke
Zentren engagiert und dabei auch in der Öffentlichkeit in
Erscheinung tritt. Außerdem ist er bundesweit für die
Rote
Hilfe e. V. aktiv, die als linke
Solidaritätsorganisation ebenfalls im Fadenkreuz des
Verfassungsschutzes steht. Der den Berufsverboten zugrunde
liegende "Radikalenerlass" wurde 1972 eingeführt,
um politisch aktive Menschen aus dem öffentlichen Dienst
fernzuhalten und Gleichgesinnte einzuschüchtern. Insgesamt
gab es dann in den folgenden Jahren 11000 offizielle
Berufsverbotsverfahren mit 1250 endgültigen
BewerberInnen-Ablehnungen, wobei sich einige der Verfahren über
20 Jahre hinweg erstreckten. Von 1979 an wurde dieses
Repressionsinstrument jedoch nicht mehr oder nur noch teilweise
angewendet; trotzdem ist es in der Gesetzgebung zahlreicher
Bundesländer, so auch im "Landesbeamtengesetz
Baden-Württemberg", weiterhin verankert. Diese Form
politischer Einschüchterung ist in Europa einzigartig und
wird von vielen internationalen BürgerInnenrechtsorganisationen
als klarer Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt.
Dementsprechend entschied auch der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) 1995 im Fall einer vom Berufsverbot
betroffenen Gymnasiallehrerin. In diesem exemplarischen Urteil
erklärte er die Berufsverbotspraxis der BRD für
menschenrechtswidrig, weil sie gegen die Meinungs- und die
Vereinigungsfreiheit verstoße, die als Grundrechte in Art.
10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention
garantiert sind. Wir protestieren entschieden gegen diesen
erneuten Fall eines Berufsverbots, mit dem eine lang überwunden
geglaubte Repressionsmaßnahme wiederbelebt wird. Durch das
an Michael Csaszkóczy statuierte Exempel sollen andere
linke AktivistInnen vor die alternativlose Wahl zwischen
politischem Engagement und angestrebter Berufsausübung
gestellt werden. Die Reanimation dieser Maulkorbpraxis muss im
Rahmen der allgemeinen Verschärfung staatlicher Repression
gesehen werden, die insbesondere in den "Anti-Terror-Gesetzen"
seit dem 11. September 2001 zum Ausdruck kommt. Wir werden
nicht zulassen, dass Menschen, die für emanzipatorische Ziele
kämpfen, durch den drohenden Entzug ihrer Existenzgrundlage
an der Umsetzung ihrer politischen Ideen gehindert werden. Gegen
die Wiedereinführung der Berufsverbotspraxis!
Alle
Formen staatlicher Repression bekämpfen!
E. E r l e
für den Bundesvorstand der Roten
Hilfe e. V.
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