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Mildes Urteil im Fall Daschner ist falsches Signal
Bürgerrechtsorganisationen befürchten schleichende Erosion des generellen Folterverbots und fordern entschiedenes Gegensteuern

Gemeinsame Presseerklärung
Humanistische Union • Bürgerrechte & Polizei/CILIP • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Internationale Liga für Menschenrechte • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen Berlin

20.12.2004

Mit dem heute verkündeten Urteil gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit sind weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft der Bedeutung des ausnahmslos geltenden Folterverbotes und dem Schutz der Menschenwürde gerecht geworden. Zwar hat das Gericht die beiden Polizeibeamten für schuldig befunden und die Gewaltandrohungen als rechtswidrig bezeichnet. Die Angeklagten sind jedoch derart milde verurteilt worden, als habe es sich bei der angedrohten Folter um eine Bagatelle gehandelt. Folgt man der Logik des Gerichts, ist die Androhung von Folter in Deutschland – wenn sie aus einer „ehrenwerten Gesinnung“ erfolgt – faktisch legitim.

Der Fall Daschner hat über den konkreten Vorwurf hinaus Bedeutung erlangt, weil mit seiner Hilfe das generelle Folterverbot aufgeweicht werden sollte. Offenkundig hat das Gericht die Chance und die Notwendigkeit versäumt, in dieser Frage eine eindeutige Antwort zu geben.

Die unterzeichnenden Bürgerrechtsorganisationen werden deshalb die schriftliche Urteilsbegründung mit besonderer Sorgfalt lesen.
Für uns steht fest, dass jeder Verharmlosung von Folter, sei es im Namen der Gefahrenabwehr, des übergesetzlichen Notstandes oder des „Anti-Terror-Kampfes“ eine Absage erteilt werden muss.

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