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Potsdamer Polizei fordert mit Fahndungsplakaten zur Denunziation von AntifaschistInnen auf

 

30.September 2005

Fahndungsplakate, die zuerst Anfang August auf der Internetseite der Brandenburger Polizei zu betrachten waren, fordern die Potsdamer Bevölkerung dazu auf, 28 Personen zu denunzieren, die sich am 30. Oktober 2004 in Potsdam angeblich wegen Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben.

Am 30. Oktober 2004 hatte der Neonazi Christian Worch einen Aufmarsch angemeldet, der durch die Potsdamer Innenstadt gehen sollte. Nach dem AntifaschistInnen den offiziellen und zivilgesellschaftlichen Aufrufen gefolgt waren und unter anderem den Weg in die Innenstadt versperrten, versuchte die Polizei per Schlagstockeinsatz den TeilnehmerInnen des Nazi-Aufmarsches den Weg frei zu machen. Aufgrund des massiven antifaschistischen Widerstandes sah die Polizei dann davon ab, die ursprüngliche Aufmarschstrecke durchzusetzen und schlug den Nazis stattdessen eine Ausweichroute vor, die den Aufzug schließlich durch Babelsberg führte.

Fast ein Jahr später, sollen nun GegendemonstrantInnen mit Repression belegt werden. Mit Plakaten und im Internet veröffentlichten Fotos fahndet das Polizeipräsidium Potsdam nach Personen, die „als mögliche Straftäter eines Landfriedensbruches festgestellt werden“ konnten. Für Hinweise, die zur Ermittlung, Festnahme und Verurteilung einer der abgebildeten Personen führen, hat die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Belohnung in Höhe von jeweils 500 Euro ausgesetzt.

Die Veröffentlichung von Abbildungen ist nach § 131b der Strafprozessordnung beim Verdacht einer „Straftat von erheblicher Bedeutung“ grundsätzlich zulässig, wenn auf andere Weise die Straftat nicht aufgeklärt werden kann, insbesondere die Identität eines Tatverdächtigen ansonsten unbekannt bliebe.

Nichtsdestotrotz bestehen datenschutzrechtliche Bedenken gegen derartige Maßnahmen, insbesondere die Veröffentlichung von Beschuldigtenfotos im Internet. Durch die große Publizität – immerhin sind die Bilder weltweit abrufbar – besteht eine immense Gefahr der Rufschädigung und Bloßstellung, die um so schwerer wiegt, sollte sich ein Tatverdächtiger als unschuldig erweisen. Doch auch im Hinblick auf die Resozialisierung von StraftäterInnen erheben DatenschützerInnen Einwände gegen die Fahnung per Internet. Die Behörde des Berliner Datenschutzbeauftragten überprüfte eine vergleichbaren Aktion von Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen am 1. Mai 2002. Neben gravierenden organisatorischen Mängeln stellte sie bei einer Recherche fest, dass von Personen, die die Polizei aus dem Internet herausgenommen hatte, nachdem die Betroffenen sich gestellt hatten oder identifiziert wurden, nicht nur die Bilder selbst, sondern auch die Historie der Bilddateien auffindbar waren. Auch auf den Seiten von Suchmaschinen waren die Bilder noch enthalten. Damit erweist sich die Veröffentlichung von Fahndungsaufrufen im Web als erheblich eingriffsintensiver gegenüber herkömmlichen Fahndungsmethoden, weil diese Bilder nicht mehr vollständig zurückgeholt werden können.

Die Ortsgruppe Potsdam der linken Antirepressionsorganisation kritisierte die Fahndungsaktion deshalb als „Vorverurteilungen, graphisch gestaltet im Stil der Killfandung gegen die RAF“. Zudem erinnere sie der polizeiliche Aufruf an diverse Anti-Antifa-Seiten, auf denen offen zu Gewalt aufgerufen wird. „Der Polizei scheint es offenbar egal zu sein, dass Nazis so Fotos von AntifaschistInnen in die Hände fallen.“ Die Rote Hilfe Potsdam ruft deshalb zu konsequenter Aussageverweigerung auf und rät den Betroffenen, sich bei Ermittlungsausschüssen, einem/einer Vertrauensanwalt/Vertrauensanwältin oder der Roten Hilfe zu melden.

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