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BGH: Kein Schmerzensgeld bei menschenunwürdiger Unterbringung von Strafgefangenen

(AZ: III ZR 361/03)

Der BGH wies am 4.11.04 die Klage eines Ex-Häftlings zurück. Vergrößern Eine menschenunwürdige Unterbringung im Gefängnis bedeutet für einen Häftling nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Staat muss Strafgefangenen nur dann Entschädigung zahlen, wenn die erniedrigende Behandlung ein "Mindestmaß an Schwere" erreicht hat. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Im konkreten Fall hatte ein 27-Jähriger gegen das Land Niedersachsen geklagt, weil er im Juli 2002 gemeinsam mit vier weiteren Insassen für zwei Tage in einer 16 Quadratmeter großen Zelle untergebracht worden war. Die Toilette war nur durch einen Vorhang abgetrennt. Der Betroffene kündigte nach der Urteilsverkündung Verfassungsbeschwerde an.

Die Unterbringung habe das Gebot menschenwürdiger Behandlung Gefangener zwar verletzt und sei damit rechtswidrig gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Wegen der besonderen Umstände des Falls komme jedoch keine Entschädigung in Betracht. Der Kläger habe durch die kurze Haftdauer unter den genannten Umständen weder körperliche noch psychischen Schäden erlitten. Dem Missstand habe zudem keine schikanöse Absicht, sondern eine akute, aus der Überbelegung resultierende Zwangslage zugrunde gelegen. Das Gericht ließ die Frage offen, von welcher Haftdauer an ein Schmerzensgeldanspruch entstehen könnte.

Das Landgericht Hannover hatte dem Kläger 200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen - 100 Euro für jeden Tag. Das Oberlandesgericht Celle entschied dagegen zu Gunsten des Landes Niedersachsen. Diesem Urteil schloss sich der BGH nun an.

Hätte das Karlsruher Gericht dem Kläger Recht geben, hätte dies bundesweit eine Welle von Entschädigungsklagen auslösen können. Früheren Angaben des Klägeranwalts zufolge wollten mehrere hundert Häftlinge gegen ihre Haftunterbringung klagen, sofern das Gericht seinem Mandanten Recht gegeben hätte. Viele Gefängnisse seien seit Jahrzehnten chronisch überbelegt, ohne das sich etwas tue. Das Landgericht Karlsruhe hatte im Juli in einem ähnlichen Fall einem Häftling 650 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Weitere Infos: www.tagesschau.de

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