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Eine starke Truppe

Die Bundeswehr hat grundsätzlich nichts gegen Homosexuelle, verkündete kürzlich ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Ein Glück, denn die Bundeswehr untersteht einer Regierung, in deren Koalitionsvertrag verankert ist, dass niemand "wegen seiner sexuellen Orientierung als Schwuler oder Lesbe diskriminiert werden darf."

Sollte ein Regierungsmitglied, in diesem Fall Verteidigungsminister Scharping, SPD, mit einer Klausel des Koalitionsvertrages gebrochen haben? Anlass zu dieser Frage ist die Zwangsversetzung eines Bundeswehroffiziers, dessen Homosexualität dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) bekannt wurde. Bis dahin als Ausbilder bei der Luftwaffe tätig, wurde der Zeitsoldat auf einen Posten im Stab versetzt.

Für den Sozialdemokraten, der die Bundeswehr im Namen der Menschenrechte einen Angriffskrieg führen ließ, war es ein leichtes, den Diskriminierungsvorwurf zu dementieren. Der Verteidigungsminister gab in einem Schreiben an Jürgen Trittin, der ihn wegen des Falles angegriffen hatte, an, "Homosexualität begründet erhebliche Zweifel an der Eignung und schließt eine Verwendung aus, die an Führung, Erziehung und Ausbildung gebunden ist." Warum? Weil Homosexualität noch nicht allgemein in der Gesellschaft anerkannt und nicht bei allen Soldaten akzeptiert sei. Ein Ausbilder, dessen Homosexualität bekannt werde, büße an Autorität ein. Für den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr sei aber unbedingtes Vertrauen zum Vorgesetzten für uneingeschränkte Einsatzbereitschaft Voraussetzung. Akzeptanz gegenüber Homosexualität könne nicht "per Erlass" diktiert werden. Auch das Berufssoldatendasein soll Homosexuellen aus diesem Grunde verwehrt bleiben.

Scharping geht dabei völlig unreflektiert mit der Tatsache um, dass er eine diskriminierende Norm mit einer diskriminierenden gesellschaftlichen Auffassung legitimiert. Diese Strategie seitens der den Status quo aufrechterhaltenden Mächte dürfte routinierten Feministinnen allzu bekannt sein.

Über die Verfassungsbeschwerde, die der Betroffene aufgrund der Versetzung erhoben hat, ist noch nicht entschieden. Zunächst lehnten die RichterInnen am 1.9.99 einen Eilantrag des Betroffenen auf sofortigen Wiedereinsatz in seine frühere Funktion ab. Eine Eilentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Versetzung sei nicht geboten. Als interessant könnte sich herausstellen, welche Auswirkungen ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat, der sich mit quasi dem gleichen Falle befasste. Es handelte sich um eine Klage von vier Homosexuellen, die ebenfalls wegen ihrer sexuellen Orientierung aus den britischen Streitkräften ausgeschlossen worden waren. Das Gericht befand die Argumente des britischen Verteidigungsministeriums gegen den Einsatz von Homosexuellen in der Armee, die im wesentlichen denen des deutschen Ministeriums gleichen, als mit Artikel 8 der EMRK (Recht auf Privatsphäre) als unvereinbar. Sie basierten auf keinerlei "beweisbaren" Fakten, sondern auf einer voreingenommenen Haltung Heterosexueller gegenüber Homosexuellen. Es handele sich um eine Diskriminierung wie gegenüber Rasse, Herkunft oder Hautfarbe.

Hinzu kommt, dass ebenfalls im Oktober diesen Jahres Frauen verschiedener Nationalität vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Verbot weiblicher Streitkräfte geklagt haben. Es wurde entschieden, dass nationale Entscheidungen über Organisation und Führung der Streitkräfte den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten haben. Obwohl die Organisation der Streitkräfte Sache der Mitgliedstaaten ist, stellte der EuGH ausdrücklich fest, dass dieser Bereich nicht vom Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrecht ausgenommen sei. Es dürfte sich also als immer schwieriger herausstellen, einen Ausschluss von Frauen, aber eben auch von Homosexuellen, zu rechtfertigen. Im Falle der Frauen räumte der EuGH ein, dass ein Ausschluss dann gerechtfertigt ist, wenn das Geschlecht unabdingbare Voraussetzung für eine Tätigkeit darstelle. Ihre "objektiv" feststellbare Gebundenheit an ihre biologische Voraussetzungen für eine Eignung kann den Frauen also weiterhin ein Hindernis auf dem Weg zur Gleichbehandlung sein. Allerdings eine ähnlich objektives Kriterium bei schwulen Männern zu finden, könnte sich vielleicht auf dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung als schwierig herausstellen.

Daneben bleibt die Frage offen, ob die Aufnahme in die Armee ein erstrebenswerter politischer Erfolg ist. Ob eine von Frauen und Homosexuellen unterwanderte Bundeswehr dieselbe besser macht, ist mehr als zweifelhaft. Das Militär ist seinem Wesen nach der Ausdruck eines patriarchal organisierten Gesellschaftssystems. Und es gibt einiges, für das es sich mehr einzusetzen lohnt, als gleichberechtigt morden zu dürfen.

 

Bisher dürfen nur Männer sanktionslos töten, vergewaltigen, brandschatzen und ganze Landstriche in Schutt und Asche legen; nämlich im Krieg! Was für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit - wieder einmal stehen die Frauen außen vor und dürfen nur zusehen, anfeuern oder voller Sorge um ihren Liebsten in der Heimat hocken.

Schluss damit: Frauen an die Gewehre!

 

Gäbe es ein Gesetz, welches es Vätern erlaubte, ihre Kinder zu schlagen und zu foltern, würde doch wohl auch jeder und jede fordern, dass dieses Vergnügen auch den Müttern zustehen muss - oder?

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