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Ausgabe 1/2005
Doctores
Juris
oder: Wie sie lernten die Demokratie zu lieben
60 Jahre Befreiung vom Faschismus oder integrative Kontinuität
Impressum:
Die
Verwendung alter bzw. neuer Rechtschreibung und geschlechtsneutraler Sprache
obliegt der/dem jeweiligen AutorIn.
Redaktion: Ulrike, Marten, Lars, Lena, Verena, Micha II, Jörg
Layout: Micha II, Jan Oppenhäuser
Thanx to: v. Raven, d.w. Jörg
V.i.S.d.P: Michael Plöse & d.Redaktion
Redaktionsschluss: 26.06.2005
Editorial
Wir
brauchen eine Führerin!
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Recht und Politik
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Angriff auf die Mitbestimmung
Wie mit EU-Recht das
inländische Recht der Mitbestimmung dereguliert wird
von
Johannes Heuschmid
Von der EU kommen immer wieder neue Rechtsvorschriften,
die bundesgesetzliche Regelungen tangieren und zu Novellierungen
Anlass geben. Dass diese nicht immer nur fortschrittlichen Inhalts
sind, sondern auch zum konkreten Abbau bestehender Schutzrechte
im Zeichen der neoliberalen Trendwende beitragen, soll am Beispiel
der Erosion der Unternehmensmitbestimmung durch die Niederlassungsfreiheit
verdeutlicht werden.
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Hätte schlimmer kommen dürfen
Was die Privatautonomie der Mehrheitsgesellschaft
von einem Antidiskriminierungsgesetz zu befürchten hat
von
Granny Weatherwax
Ab Juli 2005 sollte es in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz
(ADG) geben. Nichts Besonderes für viele andere Staaten, aber hierzulande
ein Anlass für massive Polarisierung. Dass der Entwurf tatsächlich
noch vor einer vorgezogenen Bundestagswahl Gesetz wird, ist angesichts
der Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss unwahrscheinlich.
Ein Blick auf den aktuellen Entwurf empfiehlt sich jedoch für eine
zukünftige Debatte, wenn der Schutz vor Diskriminierung nicht weiter
zugunsten unternehmerischer Interessen verwässert werden soll.
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Das Urteil im Fall Daschner
Ein mutiges Signal des Rechtsstaats gegen Folter?
von
Claus Förster
Am 20.12.2004 hat das Landgericht Frankfurt am Main
das Urteil im so genannten Fall Daschner verkündet. Darin wurde
E, der Leiter des Unterabschnitts „Allgemeines Ermittlungen“ der
Frankfurter Polizei, der Nötigung im Amt für schuldig befunden.
Hierfür wurde die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen
vorbehalten – quasi eine „Geldstrafe auf Bewährung“. Ein Kommentar...
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Neuanfang vs. Kontinuität
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Der Zeitenwandel und die deutsche Justiz
Die (un)heimliche Tradition der deutschen Justiz
von
Karl Richter
Es ist ein wenig wie bei der Werbung für einen bekannten
Haarfestiger... Was auch geschieht, die Frisur sitzt und die deutsche
Justiz ist gegen einen Wandel resistent. Bismarck hat die deutsche
Justiz „auf Linie“ gebracht. In Treue und Pflichtgefühl für das
Vaterland wurde sie zur wirksamen Waffe im Klassenkampf geschmiedet.
Im Wandel der Zeit trat die Weimarer Republik an die Stelle des
Kaiserreichs. Die deutsche Justiz hielt stand und blieb, was sie
war: reaktionär und demokratiefeindlich.
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Wären
die Juristen wirklich Positivisten gewesen, hätten sie sich vielem
verweigert
Zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Justiz
Interview
mit Prof. Hubert Rottleuthner
Konnten oder wollten die gleichgeschalteten Juristen
im nationalsozialistischen Deutschland nicht anders? – Hubert Rottleuthner
beschäftigt sich als Professor für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung
schwerpunktmäßig mit der Forschung zu Juristen und Recht im Nationalsozialismus.
Mit ihm sprach das freischüßler über Ursachen für die Konformität
des Juristenstandes, personelle und rechtliche Kontinuitäten bis
heute in Rechtspflege, Verwaltung und Lehre sowie den Umgang mit
diesen „Altlasten“ im Nachkriegsdeutschland und universitären Lehrbetrieb.
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Wo
kein Wille ist, ist auch kein Weg
Über den leichtfertigen Umgang
mit Art. 139 GG
von
Lars Winkler
[Art.
139 GG] – Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus
und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen
dieses Grundgesetzes nicht berührt.
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Juristenbiographie:
Dr. Werner Best
„Die Polizei als Arzt des deutschen
Volkskörpers“
von
Micha Plöse
In den personenorientierten Darstellungen des Nationalsozialismus
findet man Werner Best (1903-1989) allenfalls als Statisten wieder.
Als spiritus rector der Gestapo prägte er dennoch das in der Kombination
von rücksichtsloser Radikalität und sachlicher Rationalität geprägte
Bild des Nazi(juristen) wie kaum anderere. Nicht zuletzt deswegen,
weil er durch seine Personalpolitik in den Sicherheitsdiensten für
die Ausbildung einer für die SS bezeichnenden Funktionselite maßgeblich
war, die über das Jahr 1945 hinaus ihren Einfluss auf die Bundesrepublik
geltend zu machen verstand. Deren Qualität, wirklich alle Maßnahmen
des Staates noch bürokratisch, formal-legal erscheinen zu lassen,
wurden auch bei der erneuten KommunistInnenverfolgung seit 1950
in der BRD zu schätzen gewusst.
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Carl Schmitt – eine deutsche Frage als Gestalt
Wege und Umwege einer Theorie- und Rezeptionsgeschichte
von
Olaf Braun
Schärfster Kritiker des Weimarer Parlamentarismus,
Kronjurist des „Dritten Reichs“, Vater der Verfassungsväter – die
Beinamen, die Carl Schmitt gegeben worden sind, sind zahlreich und
betonen seinen jeweiligen Einfluß in den verschiedenen Regierungssystemen,
in denen er publiziert hat. Auch wenn seine tatsächliche Wirkung
teilweise fraglich ist, hält das Interesse an seinen Schriften –
auch von linker Seite – nach wie vor an. Warum eigentlich?
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Wissenschaft
als Therapie
Ernst Fraenkels „Der Doppelstaat“ wiedergelesen
von
Hauke Schüler
Bekannt wurde der Jurist durch politikwissenschaftliche
Arbeiten. „Der Doppelstaat“ kann jedoch als sein Hauptwerk bezeichnet
werden. Bis zu seiner Emigration 1938 entstand die Urform dieses
Werks. Er erlebte die Realität des faschistischen Staates unmittelbar
mit, daher konnte er aus einer Vielzahl von politischen, administrativen
und judikativen Vorgängen typische Beispiele herausgreifen und an
ihnen exemplarisch die Funktionsweise des nationalsozialistischen
Regimes beschreiben. Seine These: Dessen Herrschaftssystem besteht
aus zwei Teilen – dem Normenstaat und dem Maßnahmenstaat.
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Deutschland im Nationalsozialismus –
Totalitärer Staat, Nicht-Staat oder Doppelstaat?
Franz Neumanns Analyse „Behemoth“
im Vergleich mit Fraenkels „Doppelstaat“ und totalitären
Konzepten
von
Ulrike Müller
War der NS-Staat ein Staat oder eine „Bande, deren
Anführer ständig gezwungen sind, sich nach Streitigkeiten wieder
zu vertragen“? Letzteres konstatierte der deutsche Rechtssoziologe
Neumann 1942. Seine Untersuchung „Behemoth“ stellt ein frühes Standartwerk
zum nationalsozialistischen Deutschland dar, dass an Aktualität
nicht verloren hat.
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Uni im Recht
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„Für Zirkus sind
wir nicht zuständig“
Die Verfassungskommission legt ihren Entwurf für eine neue Verfassung
der HU vor
von
Eva Fuchslocher & Micha Plöse
„Kurz, knapp und dunkel – so sollte eine Verfassung
sein,“ sprach die Verfassungskommission und legte Ende Mai das Ergebnis
ihrer Arbeit vor, an dem sie seit Oktober 2004 in über 80 Sitzungsstunden
gearbeitet hatte. Tatsächlich enthält die über 60-seitige Synopse1
ihres Entwurfs jedoch eine umfangreiche Kommentierung und zahlreiche
Anregungen, die alles andere als verschleiernd sind. Damit versucht
die Kommission, die über die Jahre aufgeworfenen Probleme und Konfrontationen
zwischen den verschiedenen Organen und Gremien der Universität zu
klären. Durchaus zu Gunsten aller Beteiligten, meinen zumindest
die studentischen Kommissionsmitglieder in diesem Beitrag. Ein Bericht
aus dem Dunstkreis der Kompromisse . . .
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„Von Überdruss kann keine Rede
sein!“
Ein Interview mit der neuen Vizepräsidentin für Lehre an der
HU, Prof. Susanne Baer
Prof. Baer studierte Rechts- und Politikwissenschaft
an der FU, war bis 1993 wiss. Mitarbeiterin an der University of
Michigan und promovierte 1995 zu dem Thema „Würde oder Gleichheit?“.
Seit dem ist sie an der der HU tätig, wo sie 2002 zur Professorin
für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien berufen wurde. Nun
wird sie Vizepräsidentin. Wir sprachen mit ihr über ihr Amtsverständnis,
die „P-Frage“, Studiengebühren und Gerechtigkeit.
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Rubriken
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Warum
sind Gänse dumm?
Fabel zum 25. Geburtstag des RAV von Christian
Bommarius
Christian Bommarius geb. 1958 in Frankfurt
a.M., studierte Rechts- und Literaturwissenschaften in Bonn und
Hamburg. 1987-1997 rechtspolitischer dpa-Korrespondent bei den Bundesgerichten.
Seit 1997 Leit. Redakteur der Berliner Zeitung für Innen- und Rechtspolitik.
Der Text wurde am 8.10.04 auf der RAV-Geburtstagsfeier unter dem
Motto „Recht und Rechtspolitik im Zeitalter von Globalisierung und
Terror – Der permanente Ausnahmezustand“ vorgetragen.
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Zur Kenntnis gelangt
LeserInnenbriefe
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Rezensionen: Recht und Unrecht
Bibliothek
dialektischer Grundbegriffe von Hermann Klenner
von
Wilko Bauer
Hermann Klenner nimmt in seinem im transcript
Verlag erschienen Büchlein den Leser mit auf seinen Gewaltritt durch
das „who-is-who“ und „was-ist-was“ der Rechtsphilosophie. Kaum ein
klassischer Autor, der nicht in einer seiner Kernaussagen angeführt
wird, und kaum ein Gebiet, das RechtsphilosophInnen und -theoretikerInnen
beackern, das nicht zügig durchmessen wird. Aber wo steht der/die
etwas durchgeschüttelte LeserIn nach der Lektüre der knapp 44 Seiten
von „Recht und Unrecht“?
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Depeschen
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