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akj-Projekt:
Broschürenreihe zur politischen Strafjustiz
Unter dem Projekttitel "politische Strafjustiz in deutschen Staaten"
hat sich der akj ein nicht gerade bescheidenes Vorhaben gesteckt. In einer
Broschürenreihe, die wahrscheinlich zusammen mit der Roten Hilfe
veröffentlicht wird, wird eine hoffentlich anschauliche Darstellung
politischer Strafjustiz in deutschen Staaten seit 1871 versucht werden.
Jedem markanten Abschnitt deutscher Geschichte seit 1871 soll dabei eine
Broschüre gewidmet werden. Übrigens soll dieses Projekt nur
der Anfang einer stärkeren Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe sein.
Daher könnt ihr in dieser Ausgabe eine Selbstdarstellung der Roten
Hilfe lesen. Zunächst ein paar Gründe, weshalb wir uns zu diesem
Projekt entschlossen haben. Ganz grob soll politische Strafjustiz hier
so definiert werden, daß sie vorliegt, wenn das "ob" und
das "wie" der strafrechtlichen Verfolgung wesentlich von den
politischen Anschauungen der Strafverfolgungsorgane bestimmt ist, z.B.
wenn bestimmte Menschen vor allem wegen ihrer Gesinnung verfolgt werden.
Politische Strafjustiz ist somit ein Verstoß gegen tragende Prinzipien
des Strafrechts. Deswegen geben JuristInnen, RichterInnen, PolitikerInnen
u.a. nur zu gerne vor, daß mit unserem Recht und unseren Gerichtsverfahren
politische Prozesse von vornherein ausgeschlossen sind. Es sei strikt
festgelegt, welches Verhalten strafbar sowie in welchem Verfahren dies
zu ermitteln und abzuurteilen sei. Für politische Erwägungen
sei hier kein Raum. Das ist völliger Nonsens.
Erstens
werden die Entscheidungen, der maßgeblich am Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
beteiligten staatlichen Stellen von Menschen getroffen, die mitunter ganz
bestimmte politische Anschauungen und somit auch eine bestimmte Vorstellung
vom Umgang mit speziellen Straftätern haben. Zweitens eröffnen
die Rechtsvorschriften, nach denen diese Stellen arbeiten eine Vielzahl
von Möglichkeiten diese politischen Anschauungen in ihre Entscheidungen
einfließen zu lassen, u.a. da die Rechtsnormen selber eine Vielzahl
von Ermessensentscheidungen vorsehen, z.B. bei der Frage, ob nach dem
Abschluß des Ermittlungsverfahrens Anklage erhoben werden soll oder
nicht (§ 170 StPO) oder auch die Beweiswürdigung durch
den Richter (§ 261 StPO, freie Beweiswürdigung). Schließlich
gibt es Straftatbestände und Verfahrensvorschriften, die speziell
auf politische Strafverfahren zugeschnitten sind. In unserem Projekt wollen
wir aufzeigen wann, warum und in welcher Weise es in der jüngeren
deutschen Geschichte politische Strafjustiz gab und gibt, eventuelle Kontinuitäten
sichtbar machen und dem Mythos vom neutralen Recht und den unparteiischen
Richtern ein Ende bereiten. Zum derzeitigen Stand der Planung und Realisierung
sind folgende Broschüren geplant:
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1871 bis 1918. Hier soll u.a auf die politisch motivierte strafrechtliche
Verfolgung von Sozialisten und Anarchisten eingegangen werden, sowie
auf die "Säuberung" der JuristInnenschaft durch Bismarck.
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Die Strafjustiz der Weimarer Republik war durch eine stark reaktionäre
und nationale RichterInnenschaft geprägt, die oft mit der äußersten
Rechten sympatisierte. Daraus ergab sich eine nach rechts fast völlig
blinde Strafjustiz, linke Gesinnung wurde dagegen mit allen Mitteln
kriminalisiert - beides Phänomene, die sich wie ein roter Faden
durch die Geschichte der deutschen Strafjustiz ziehen.
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Für die Zeit des Nationalsozialismus soll u.a. gezeigt werden,
wie die RichterInnen- und AnwältInnenschaft gleichgeschaltet
wurde. Weiterhin soll hier auf die eigens geschaffenen Sondergerichte
im ganzen Land mit dem zenralen von der NSDAP besetzten Volksgerichtshof,
sowie auf die Rolle des Reichsgerichts eingegangen werden. Unter Beibehaltung
des bürgerlichen Rechts wurde die Justiz völlig durch die
politische Herrschaft geformt und war ihr untertan. Schließlich
wird darauf eingegangen, daß sich im Laufe der Zeit die Polizei
unter voller Zustimmung des Justizministeriums als Korrekteur nicht
befriedigender strafrechtlicher Entscheidungen entwickelte. So mancher
Angeklagte hoffte daher von den Gerichten nicht freigesprochen zu
werden, um nicht später von der Gestapo ins Konzentrationslager
gebracht zu werden.
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Eine weitere Broschüre soll sich der politischen Strafjustiz
in der DDR widmen, wo stark gegen jegliche öffentliche Systemkritik
vorgegangen wurde, die u.a. von Menschen aus der Friedensbewegung
oder aus Kirchenkreisen kam.
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Bei der Betrachtung der BRD der 50er und 60er Jahre soll ein genauerer
Blick auf die Art und Weise der strafrechtlichen Verfolgung von angeblichen
KommunistInnen geworfen werden, die faktisch eine Verfolgung jeglicher
linker Betätigung darstellte.
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Für die BRD der 70er Jahre wird der Schwerpunkt auf dem strafrechtlichen
Umgang mit RAF-Mitgliedern und deren angeblichen SympatisantInnen,
sowie auf den Notstandsgesetzen liegen. Dabei soll evtl. auch auf
die Prozesse gegen angebliche RAF-Leute in den 80er und 90er Jahren
eingegangen werden.
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In einer Darstellung der 80er Jahre in der BRD wird es u.a. um die
Kriminalisierung des Anti-Atomwiderstandes, der Friedens- und der
Hausbesetzerbewegung gehen.
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Schließlich wird auf die 90er Jahre eingegangen werden, die
u.a. durch die Kriminalisierung (organisierter) antifaschistischer
Aktivitäten, politisch aktiver KurdInnen und sogenannter Schleuser
gekennzeichnet waren. Außerdem wird hier ein näherer Blick
auf den strafrechtlichen Umgang der Justiz mit rechten Straftätern
und straffälligen PolizistInnen geworfen, der nämlich im
krassen Gegensatz zur Verurteilung (angeblich) linker Straftäter
steht.
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