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den Unterzeichnenden
leer, Abschrift anbei

13.04.02

Staatsarchiv Leipzig

 

Im Wissen um die Lage der globalen Gesamtsituation im Hinblick auf diesbezügliche und andere Gesichtspunkte, ohne darüber hinwegtäuschen zu wollen, dass eine an dieser Stelle sicherlich gebotene Differenzierung in Ermangelung hinreichender Kapazitäten, wie auch schon in ähnlichen Zusammenhängen zu Tage getreten, insbesondere in Rücksichtnahme auf die zu objektivierende Betrachtungsweise einer angemessenen Würdigung, zu unterbleiben hat, was andererseits zwangsläufig zumindest im Umkehrschluss - und in diesem Punkt wird es selbst die herrschende Meinung nicht vermögen, mehr als unerhebliche Einwände entgegenzusetzen1 - zu der notwendigen Erkenntnis führen muss, dass eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Publikation o.g. Umfangs zur Vermeidung sinnstiftender Eigenüberlegungen bzw. sonstigen Zerfalls von Inhalt und genuiner Zwecksetzung in ihrem Beginn ein Minimum an transparenter, allerdings im Ansatz noch superfizieller Durchdringung bedarf, wozu in der Regel auch keine weiteren Alternativen ersichtlich sind als:

Es war einmal ...

Höchst vorsorglich wollen die Unterzeichnenden, auch auf die Gefahr des Vorwurfs der Unbelehrbarkeit hin, es sich nicht nehmen lassen, einmal mehr ihren im unaufhaltsamen Vordringen begriffenen Standpunkt, der auch, ungeachtet einiger Stimmen, die diesbezüglich in irriger, ja geradezu verhängnisvoller Rechtsauffassung, Begrifflichkeiten wie „obsolet“ oder gar „abwegig“ im Munde führen, schon über die Grenzen der Alma Mater Berolinensis hinaus Beachtung fand, mit allem Nachdruck zu unterstreichen.

Im weiteren Bemühen um die Einhaltung des viel zu wenig beachteten Grundsatzes der Verständlichkeit verbleiben wir bis auf weiteres - mit freundlichen Grüßen - s im folgenden kürzer:

Und wenn sie nicht gestorben sind ...

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1Maunz/Dürig, S. 1 ff., mit weiteren Nachweisen