Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/ biografien/BestWerner/

1903 –
10. Juli: Werner Best wird in Darmstadt als älterer von zwei Söhnen des Postinspektors Rudolf Best und dessen Frau Karoline geboren.

1921 –
Abitur und Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Main, Freiburg im Breisgau und Gießen. Er bewegt sich in Kreisen der „Völkischen“ und lernt Ernst von Salomon kennen. Aufstieg innerhalb des völkisch-antisemitischen Deutschen Hochschulrings auf, in dem er das Rheinlandamt leitet, das Aktivitäten gegen die französische Besatzungsmacht im Rheinland koordiniert.

1922 –
Arbeit als Kurier für die Rheinische Volkspflege, die im Auftrag der Reichsregierung Propaganda gegen die frz. Besetzung des Rheinlands betreibt. Wegen seiner Aktivitäten wird er 1924 von einem französischen Kriegsgericht in Mainz zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.000 Reichsmark verurteilt, kommt aber bald wieder frei.

1926 –
Sein Aufsatz „Internationale Politik der Nationalisten“ macht Best innerhalb der nationalistischen Intelligenz bekannt. Darin lehnt er jegliche absolut-transzendentale Ethik ab und rückt die notfalls kriegerische Realisierung „völkischer“ Interessen in den Mittelpunkt seines Denkens. Nicht der Hass auf andere Völker sei dabei ausschlaggebend, sondern der nüchtern-sachliche Vollzug von Naturgesetzen. Für diesen Habitus der leidenschaftslosen Exekution „völkischen“ Eigeninteresses prägt Best später den Begriff „Heroischer Realismus“.

1927 –
Promotion „Zur Frage der gewollten Tarifunfähigkeit“; ab 1928 als Amtsrichter tätig.

1930 –
Best tritt der NSDAP bei und wird „Leiter der Rechsabteilung“ der hessischen NSDAP-Führung. Heirat mit Hildegard Regner. Aus der Ehe gehen fünf Kinder hervor.

1931 –
Best wird Mitglied des hessischen Landtages. Nach der Veröffentlichung der von Best verfaßten Boxheimer Dokumente durch das preußische Innenministerium wird er aus dem Staatsdienst entlassen. Die „Blutpläne von Hessen“ sahen eine Machtübernahme der NSDAP nach einem kommunistischen Putschversuch vor und zeichneten sich vor allem durch bürokratisch penible Notverordnungen aus. Best tritt der Schutzstaffel (SS) bei, deren elitärer weltanschaulicher „Auslese“-Gedanke seinen eigenen Vorstellungen entspricht.

1933 –
Best wird nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler und der nationalsozialistischen Machtübernahme in den Ländern „Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen“ und baut die Politische Polizei zu einer eigenständigen Behörde aus. Er richtet das Konzentrationslager Osthofen ein, um sogenannte wilde Konzentrationslager zu verhindern. Als im September das NSDAP-Mitglied ermordet wird, das die „Boxheimer Dokumente“ verraten hat, muss Best als Hauptverdächtiger, der zudem in einen innerparteilichen Machtkampf verwickelt ist, seinen Posten räumen. Er wird Leiter des Oberabschnitts Süd-West des Sicherheitsdiensts (SD) mit Sitz in Stuttgart, ab 1934 des SD-Oberabschnitts Süd in München und wird Organisationschef des SD. In dieser Eigenschaft sammelt er Informationen über die Sturmabteilung (SA) und schreibt die Süddeutschland betreffenden „Mordlisten“ für den sogenannten Röhm-Putsch.

1935 –
Er wird stellvertretender Leiter des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts in Berlin und wirkt maßgeblich an der organisatorischen wie legitimatorischen Expansion der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) mit, indem er den Tätigkeitsbereich der Gestapo als rechtsfreien Raum staatlichen Handelns definiert. Best leitet ferner die mit der Verfolgung von „Landesverrat“ im Innern befasste Abwehrpolizei und bemüht sich erfolgreich um reibungslose Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten von Polizei und Wehrmacht.

1939 –
Nach Gründung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA), unter dessen Dach Gestapo, Kriminalpolizei und SD vereint werden, übernimmt Best die Leitung des Amts I und damit die Verantwortung für Personal und Organisation des SD. Er avanciert zum Stellvertreter Reinhard Heydrichs (Chef der Sicherheitspolizei und des SD) und lenkt die „Einsatzgruppen“, die unmittelbar nach dem deutschen Überfall auf Polen mit der Ermordung der polnischen Führungsschicht beginnen.

1940 –
Juni: Best verlässt nach Auseinandersetzungen mit Heydrich um die Bedeutung einer juristischen Ausbildung für die Laufbahn im RSHA. Seine Schrift „Die deutsche Polizei“ wird zum Lehrbuch der Sicherheitspolizei. Im August wird er Leiter der Abt. Verwaltung beim Militärbefehlshaber in Frankreich. Im Rahmen der von ihm konzipierten „Aufsichtsverwaltung“ gelingt es Best, die Kooperation der französischen Behörden mit wenig deutschem Personal zu gewährleisten. Die „Erste Judenverordnung“, mit der die Erfassung jüdischen Besitzes in Frankreich in die Wege geleitet wird, erhält „Vorbildcharakter“ für ähnliche Maßnahmen in Deutschland und besetzten Europa.

1942 –
Als der Widerstand der Résistance gegen die deutschen Besatzer in Frankreich zunimmt und Hitler drakonische Vergeltungsmaßnahmen befiehlt, sieht Best den Kooperationswillen französischer Stellen gefährdet. Statt umfangreicher Geiselerschießungen fordert er die Deportation von Juden „in den Osten“ und initiiert damit die „Endlösung“ in Frankreich. August: Nach dem Attentat auf Heydrich, verliert er seinen mächtigsten Rivalen und tritt auf Vorschlag Himmlers ins Auswärtige Amt ein, um dann als „Reichsbevollmächtigter“ in das besetzte Dänemark zu gehen. Dort ist er bemüht, mit Hilfe der von ihm so titulierten „Bündnisverwaltung“ ein „Musterprotektorat“ als außenpolitisches Aushängeschild zu etablieren.

1943 –
Als der dänisch Widerstand wächst, fordert Best am 8. September in einem Telegramm an das Auswärtige Amt für Dänemark die „Lösung der Judenfrage“. Der „Schiffahrtssachverständige“ der dt. Botschaft, Georg Duckwitz (1904-1973), verrät jedoch den Beginn der Aktion an die dänischen Behörden, so dass die meisten dänischen Juden nach Schweden fliehen können.

1945 –
Am 21. Mai wird Best nach der deutschen Kapitulation in Kopenhagen inhaftiert. Nach umfangreichen Verhören sagt er 1946 im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess als „Vertreter der Gestapo vor diesem Gerichtshof“ aus.

1948 –
Best wird vom Stadtgericht Kopenhagen zum Tode verurteilt; im Revisionsverfahren von 1950 vor dem dänischen Höchstgericht wird die Strafe in zwölf Jahren Haft umgewandelt.

1950 –
Nach seiner nicht zuletzt auf deutschen Druck hin ausgesprochenen Begnadigung zieht Best in die BRD und tritt in eine Essener Anwaltskanzlei ein. Von hier aus lenkt er die Kampagne für eine Generalamnestie zugunsten von NS-Tätern. Er fertigt im Auftrag der FDP Gutachten zu Fragen der Entnazifizierung an. Nach einer Intervention von Bundesjustizminister Thomas Dehler (1897-1967) stellt die Staatsanwaltschaft München das gegen Best angestrengte Verfahren wegen dessen Rolle beim „Röhm-Putsch“ ein.

1953 –
Best verlässt die Kanzlei und wird als Justitiar und Mitglied des Direktoriums beim Stinnes-Konzern in Mülheim/Ruhr tätig.

1958 –
Eine Spruchkammer in Berlin stuft Best als „Hauptschuldigen“ ein und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe v. 70.000 Mark. Ein Antrag auf Wiederanstellung beim Auswärtigen Amt wird abgewiesen.

1969-1972 –
Weitere Ermittlungsverfahren der Berliner StA wegen in Polen begangener Morde an min. 8.723 Menschen werden wegen Verhandlungsunfähigkeit Bests eingestellt. Allerdings tritt er häufig als Entlastungszeuge in anderen NS-Verfahren auf.

1989 –
Am 23. Juni stirbt Best in Mülheim/Ruhr, der von der StA Düsseldorf am 5. Juli gestellte Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens wegen Mordes an 8.732 Menschen kommt zu spät.



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Dr. Werner Best

Die Polizei als Arzt des deutschen Volkskörpers“

In den personenorientierten Darstellungen des Nationalsozialismus findet man Werner Best (1903-1989) allenfalls als Statisten wieder. Als spiritus rector der Gestapo prägte er dennoch das in der Kombination von rücksichtsloser Radikalität und sachlicher Rationalität geprägte Bild des Nazi(juristen) wie kaum anderere. Nicht zuletzt deswegen, weil er durch seine Personalpolitik in den Sicherheitsdiensten für die Ausbildung einer für die SS bezeichnenden Funktionselite maßgeblich war, die über das Jahr 1945 hinaus ihren Einfluss auf die Bundesrepublik geltend zu machen verstand. Deren Qualität, wirklich alle Maßnahmen des Staates noch bürokratisch, formal-legal erscheinen zu lassen, wurden auch bei der erneuten KommunistInnenverfolgung seit 1950 in der BRD zu schätzen gewusst.

micha plöse

Als Sohn eines 1914 in Kriegsbegeisterung gefallenen Postinspektors am 10.6.1903 in Darmstadt geboren, studierte Karl Rudolf Werner Best Jura, promovierte und wurde 1928 Amtsrichter. Bereits zu seiner Schulzeit schloss er sich dem völkischen und rechtsradikalen Milieu im französisch besetzten Rheinland an, wo er sich durch einen Schulvortrag über die „Kriegsschuldfrage“ und die Gründung der Mainzer Gruppe des Deutschnationalen Jugendbunds schnell einen Namen machte. Wie für viele Jugendliche der Kriegs- und Nachkriegsgeneration sah Best in der Kriegsniederlage und der Separatistenbewegung im Rheinland das Resultat einer Verschwörung der inneren wie äußeren Feinde Deutschlands.


Der Student

Für die Radikalisierung und ideologische Verwurzelung Bests waren die deutschen Burschenschaften ein entscheidender Nährboden; insbesondere seine Begegnungen mit der „völkisch-organischen Weltanschauung“ des Deutschen Hochschulrings (DHR), zu dessen „Führerrat“ er bereits mit 18 Jahren gehörte. Bei den AStA-Wahlen der 20er Jahre errang der DHR im Durchschnitt 60 bis 70 Prozent, an kleineren Hochschulen sogar 90 (die Wahlbeteiligung lag damals bei 70 Prozent). Im Einklang mit der antidemokratischen Geistesrichtung der Weimarer Zeit orientierte sich dessen Politik am zentralen politischen Begriff „Volk“. Daraus wurde die Forderung nach „Einheit von Volk und Reich“ abgeleitet. Was im Allgemeinen auf ein „großdeutsches Reich“ zielte, war im universitären Bereich die Forderung nach einer „großdeutschen Studentenschaft“ unter Einbeziehung der „deutschblütigen“ Studenten anderer Länder mit deutscher Minderheit. Das bedeutete aber umgekehrt, dass die „Einheit von Staatbürgerschaft und Volkstum“ alle nicht „Deutschstämmigen“ ausschloss, undzwar aus der deutschen Staatsbürgerschaft im Allgemeinen und die deutsch-jüdischen Studierenden aus der Deutschen Studentenschaft im Besonderen: Ein „Studentenstaat auf völkischer Grundlage“ als Modell für das zu schaffende „Neue Reich“. Dem „völkischen“ Denken folgte das „gesellschaftsbiologische“. Nicht nur aufden Schulungstagen des DHR fanden „Eugeniker“ begeisterten Zuspruch, fast an allen Universitäten war die „Rassenhygiene“ im Lehrplan vertreten. Die Konsequenz einer „wissenschaftlich“ festgeschriebenen Zweiteilung der Gesellschaft in „Hochwertige“ und „Minderwertige“ lag in der Forderung nach Ausgrenzung, schließlich nach „Ausmerzung“ der als „minderwertig“ Eingestuften. Nach 1933 rückten die so Geschulten in die entscheidenden Stellen auf.


Der Jurist

Die Verdrängung des Individuums durch das „Volk“ als zentrale Bezugskategorie des Denkens bewirkte, dass die als „objektiv“gesetzten Interessen des deutschen Volkes absolut gesetzt wurden. Darüber existierten keine Instanz; kein Gewissen, keine Menschrechte, kein Völkerrecht. Dieser Betrachtung von Gesellschaft bzw. „Volk“ als biologisch strukturiertes, „organisches“ System, das nicht nach humanen, sondern nach „natürlichen“ Prinzipien zu organisieren sei und das als Ganzes, nicht als Summe seiner Teile, der einzelnen Menschen, im Mittelpunkt zu stehen habe, ordnete Best sein Handeln unter. Bests Aufstieg zum Organisator, Personalchef, Justitiar und Ideologen der Gestapo im SD- und später im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) nahm seinen Ausgang in der Vorbereitung der Liquidierung der SA-Führung, in der Best eine Bedrohung der Staatsräson durch den „braunen Bolschewismus“ irrgeleiteter Unterschichten erblickte, und setzte sich im Übergang von der polizeilichen Bekämpfung politischer GegnerInnen hin zu einer generalpräventiven „Polizei als Arzt des deutschen Volkskörpers“ fort.

Jeder Versuch, eine andere politische Auffassung durchzusetzen oder auch nur aufrechtzuerhalten, wird als Krankheitserscheinung, die die gesunde Einheit des unteilbaren Volksorganismus bedroht, ohne Rücksicht auf das subjektive Wollen seines Trägers ausgemerzt“ (Die Deutsche Polizei, 1940). Denn in den Maßnahmen der Gestapo verwirkliche sich eine höhere Art von Recht, die keiner gesetzlichen Regelung bedarf, denn schon eine „Willensäußerung Hitlers schafft Recht und ändert geltendes Recht ab.“

Nachdem Maunz das Ende subjektiven Öffentlichen Rechts eingeläutet hatte, bedeutete dies in der Praxis, dass gegen die Maßnahmen von Polizei und SS keine juristischen Mittel mehr existierten. Der Jurist Best kannte kein materielles Recht mehr, das einzige, was ihn von anderen Eiferern insbesondere von SD-Chef Heydrich unterschied, waren seine Vorstellungen von einem bürokratisch streng geregelten Terror. Denn trotz aller theoretischen Ausschweifungen und verbalen Exesse in seinen Schriften war Dr. Best ein Beamter geblieben. Er drang darauf, dass alle Abteilungs- und Referatsleiter im RSHA Akademiker waren, vorzugsweise promovierte Juristen, und führte für jede Art von Terror, gleich ob diskrete Bespitzelung, schwere Folter oder Meuchelmord, Fomulare ein – vom Befehl bis zur Vollzugsmeldung alles streng geordnet. Es dauerte nicht lang, bis Heydrich in Best, trotz dessen Loyalität und nimmermüder Dienstbereitschaft, einen lästigen Bremser zu sehen begann.

Nach seinem Ausscheiden aus dem RSHA hatte Best in den sich anschließenden diplomatischen Diensten, u.a. als Chef der Innenverwaltung in Frankreich und Reichsbevollmächtigter in Dänemark, Gelegenheit, sich von den Bindungen des Völkerrechts vollständig zu lösen und das „völkische Prinzip“ zur vollen Geltung zu bringen. Aus der von jedem Recht befreiten Interessendurchsetzung des Volkes leitete Best auch die Berechtigung zur vollständigen Vernichtung der Gegener her. Orientiert an Carl Schmitt sei nicht der Hass auf andere Völker dafür ausschlaggebend, sondern der nüchtern-sachliche Vollzug von Naturgesetzen. Für diesen Habitus der leidenschaftslosen Exekution „völkischen“ Eigeninteresses prägte er den Begriff des „Heroischen Realismus“, der den Einfluss von Ernst Jünger und Edgar Jung auf sein Denken widerspiegelt. Zwar wendete er sich gegen eine Heranziehung der als „minderwertig“ betrachteten Völker zu niederen Arbeiten, keineswegs aber gegen deren Vernichtung, befürchtete vielmehr den „Rassetod“ der Deutschen, die sich möglicherweise mit den Tüchtigsten der fremden Nationen „vermischen“ würden.


Teil der Elite

So „rassebewusst“ Best war, so groß war auch seine Abneigung gegen jede Art von „Volksbewegung“. Dass er dennoch auf die NSDAP setzte, war daher dem Unstand geschuldet, dass es der Partei an einer politisch-intellektuellen Führungsschicht mangelte, was Best einen rasanten Aufstieg ermöglichte. Um so konsequenter war Best in seiner Personalpolitik. Die Heranziehung und Ausbildung von Führungskadern, aus denen nach Kriegsbeginn die Kerngruppe der Verantwortlichen und Exekutoren der Massenmorde in ganz Europa hervorgingen, ist die wohl folgenreichste Tätigkeit Bests. Diese Gruppe unterschied sich durchaus von anderen Funktionseliten des „Dritten Reichs“: 1939 waren zwei Drittel der Gestapo-Beamten unter 36 Jahren, hatten Universitätsabschlüsse, zumeist in Jura, und waren alles andere als sozial entwurzelte Fanatiker, die ihre Defizite an sozialer Bindung und persönlicher Integrität durch Blutrausch und Mord kompensieren mussten oder sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen wären. Die SS wurde für ihn zum Sinnbild einer „völkischen Elite“, deren Kennzeichen Kühle, Härte und „Sachlichkeit“ als Abgrenzungsmerkmale zum Rest waren, der als emotional und zu sehr auf die Person als auf „die Sache“ konzentriert empfunden wurde. Kühle Rationalität und ideologische Aufladung ermöglichten eine „Mentalität“, die es den Einzelnen erlaubte, ohne Reflexion oder Diskussion, aber auch ohne Befehl im Moment der „Bewährung“ das „Richtige“ zu tun und dabei unter den sich bietenden Handlungsalternativen die jeweils radikalste zu wählen. Daher fiehl es Best auch nicht schwer, sich von Hitler zu distanzieren, als gegen Ende des Krieges der „Untergang“ des NS drohte: Das Scheitern des „real existierende“ NS ging auf „persönliche Fehler“ zurück, die nur die Richtigkeit und Notwendigkeit des von der SS entwickelten „völkischen“ NS verdeutlichten.


Fazit

Die Biographie Bests verdeutlicht, dass die Vorstellung, es habe sich bei der NS-Funktionselite um ein paar oder viele, jedenfalls aber um marodierende Fanatiker gehandelt, die im Zuge der Gleichschaltung nach oben gespült worden, im Grunde aber „plebejischen“ Ursprungs gewesen seinen, zwar sehr populär ist, aber völlig unzutreffend. So werden für gemeinhin eher SA-Schläger oder KZ-Aufseher als NS-Verbrecher angesehen, nicht aber promovierte Juristen, die als Einsatzgruppenleiter im Osten tätig waren. Ihnen fehlen offenbar die „spezifischen Verbrechereigenschaften“. Man mag dies als einen späten Sieg der Kriminalbiologie ansehen, in jedem Fall aber offenbart es jene Naivität gegenüber personellen Kontinuitäten, die uns immer wieder über enttarnte „Nazikader“ und ihren Einfluss erschrecken lassen – ob es sich nun um Maunz oder gewisse Diplomaten des Auswärtigen Amtes handelt. Angesichts der Tatsache, dass die Gestapo-Ideologie durchaus in die politische Vorstellungswelt der akademischen Jugend der 20er und 30er Jahre eingebunden war, sie „lediglich“ in aller Konsequenz umsetzte, wird deutlich – wie es Ulrich Herbert in seiner Best-Biographie aufzeigt –, dass unser Erschrecken im Grunde unhistorisch ist, „weil es die ideologische Aufladung der ersten deutschen Studentenbewegung des 20. Jahrhunderts und ihre weit- und langwirkenden Ausstrahlungen verkennt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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