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Zur Kenntnis gelangt
Von:
Klaus Lederer
Datum: Di 16, Nov 2004 12:21
Betreff: Ins Wasser gesetzt
Liebe AKJ-lerInnen,
liebe FreischüßlerInnen,
lieber Pitty Platsch!
Auf diesem Wege herzlichen Glückwunsch zu
dem Artikel über die Berliner
Wasserbetriebe im Heft 1/2004. Hat mir nicht nur gut gefallen, weil die
Faktenbasis, soweit ich das überblicke, okay ist, sondern weil hier
auch
die korrekten Schlüsse hinsichtlich der Kausalzusammenhänge
gezogen und
die Beziehung der Berliner "Expansions"-Ideologie zu den allgemeinen
Entwicklungen im kommunalwirtschaftlichen Sektor gezogen werden.
Hat mich sehr gefreut! Weiter so!
Herzlich
Klaus
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Dr. Klaus Lederer
PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin
Rechtspolitischer Sprecher
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Von:
"Fabian Fries"
Datum: Di 8, Feb 2005 17:47
Betreff: Nutzung der Schwarzen Bretter in der Juristischen
Fakultät
Sehr geehrte Kommilitonen vom akj,
leider ist es aus gegebenem Anlaß wieder erforderlich geworden,
Sie
nochmals nachdrücklich zur Einhaltung der Benutzungsordnung für
die
Schwarzen Bretter in der Juristischen Fakultät zu ermahnen.
In letzter Zeit mußten erneut zahlreiche Aushänge entfernt
werden, da
diese ohne die erforderliche vorherige Genehmigung des Fachschaftsrates
Jura erfolgten.
Außerdem mußte ich feststellen, daß in einer aktuellen
Publikation Ihrer
Gruppe darauf hingewiesen wird, daß der akj mit einigen Organisationen,
die in der von uns verwendeten Liste als verfassungsfeindlich aufgeführt
sind, "...gelegentlichen, aber besten Kontakt..." pflegt (das
freischüßler, Ausgabe 1/2004, S. 59). Aufgrund dieser Tatsache
besteht
Anlaß zu der Befürchtung, daß einzelne Aushänge
des akj im Hinblick auf
die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD problematische Inhalte
enthalten könnten. Wir werden dies in jedem Einzelfall sehr genau
prüfen
und uns gegebenenfalls weitere Schritte, namentlich die Einschaltung des
Landesamtes für Verfassungsschutz, vorbehalten.
Uns ist nicht verständlich, warum es dem akj nicht möglich sein
sollte,
seine Aushänge wie gehabt kurz im Fachschaftsraum abstempeln zu lassen.
Sollten Sie sich nach wie vor nicht zur Beobachtung dieser Regeln in der
Lage sehen, müßten wir Ihnen die weitere Nutzung der Schwarzen
Bretter
formell untersagen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Fries (Fachschaftsrat Jura)
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