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Erklärung des akj an der HUB
zum Angriffskrieg der NATO in Jugoslawien



Die NATO drohte der Bundesrepublik Jugoslawien lange Zeit mit militärischer Gewalt, um diese nun mit aller Konsequenz zu vollstrecken. Dadurch sollen angeblich die Menschenrechte verteidigt und der Frieden erzwungen werden.

Bomben vernichten Leben und fügen Menschen furchtbare Verstümmelungen zu - daran ändert auch eine "innere Zerrissenheit" der Verantwortlichen nichts. Das Recht auf Leben ist aber das zentrale Menschenrecht! Wie kann also ein Bombardement ernsthaft als Menschenrechtsverteidigung verkauft werden? Und warum tun sich NATO-Staaten mit der Aufnahme der Flüchtlinge so schwer, wenn deren Wohlergehen das Ziel ihres Handelns ist? Entgegen den erstaunlichen Erwartungen, Bomben könnten eine Vertreibung aus dem Kosovo verhindern bzw. stoppen, erwies sich das Gegenteil.

Krieg und Frieden sind Gegensätze! So trivial diese Feststellung sein mag, so notwendig scheint es heute sie zu treffen - Krieg kann niemals Frieden schaffen!

Ein von den PolitikerInnen immer wieder geleugnetes, aber aus dem Vertragstext von Rambouillet hervorgehendes Ziel der "internationalen Staatengemeinschaft" ist die Abspaltung des Kosovo und die Aufgabe der Souveränität der BR Jugoslawien. In dem Rambouillet-Vertragstext sollte die Autonomie des Kosovo für drei Jahre festgeschrieben werden, um danach eine Volksabstimmung unter den Kosovo-BewohnerInnen über die endgültige Abspaltung durchzuführen. Gleichzeitig sollte gem. Annex B des Vertragstextes die gesamte BR Jugoslawien von NATO-Truppen besetzt werden.

Hätte die jugoslawische Führung diesen und anderen Bedingungen zugestimmt, wäre ihr Land von NATO-Truppen besetzt worden. Diese Zustimmung blieb aus. Deshalb wurde und wird die BR Jugoslawien von der NATO angegriffen. Die Wahl lautete also: NATO-Einsatz oder NATO-Einsatz.

Die deutsche Regierungskoalition und die konservativ-liberale Opposition beteiligten sich intensiv an den Drohungen und beteiligen sich nun an dem Angriffskrieg gegen die BR Jugoslawien.

Nach Art. 42 UN-Charta könnte militärische Gewalt als Ausnahme legitimiert sein. Eine entsprechende Resolution des UN-Sicherheitsrates existiert jedoch nicht. Selbst wenn jedoch ein UN-Mandat gem. Art. 42 UN-Charta vorläge, dürfte die NATO als solche dieses in der BR-Jugoslawien nicht ausüben, denn Art. 5 NATO-Vertrag definierte noch zu Beginn des NATO-Krieges die NATO als ein reines Verteidigungsbündnis. Damit scheidet jede NATO-Aktion auf dem Balkan aus, und zwar mit und ohne UN-Mandat.

Die neuerliche Änderung des NATO-Vertrages, welche die Möglichkeit einer Selbstmandatierung der NATO enthält, ändert am Ausgeführten nichts. Schließlich kann die NATO - jedenfalls juristisch - nicht einseitig das Völkerrecht für auf sie nicht anwendbar erklären.

Bereits die Drohung mit Gewalt stellt völkerrechtlich gem. Art. 2 UN-Charta eine rechtswidrige Aggression dar. Der nun erfolgte Angriffskrieg tut dies ohnehin. Durch Art. 25 GG werden Völkerrechtsbrüche auch zu Verfassungsbrüchen, zumal ein Angriffskrieg bereits durch Art. 26 I GG verboten ist.

Die Bundesregierung beteiligt sich also an einer völkerrechts- und verfassungswidrigen militärischen Aggression gegen einen souveränen Staat, der Mitglied der UNO ist. Diese Verfassungswidrigkeit kann auch nicht durch den Mehrheitsbeschluß des Bundestages geheilt werden, wobei dieser Beschluß lediglich die Sicherung eines (nicht vorhandenen) "Friedensabkommens" beinhaltet.

Mit dem Einsatz deutscher Truppen wird auch Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages verletzt. Danach darf das vereinte Deutschland seine Waffen nicht einsetzen, es sei denn die Verfassung und die UN-Charta stehen dem nicht entgegen.

Teilweise wird angeführt, der Krieg sei das letzte und einzige Mittel nach unzähligen gescheiterten diplomatischen Lösungsversuchen. Dagegen spricht, daß eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes nicht gewollt war. So wurden zum Beispiel die Vereinbarungen vom Oktober 1998 einseitig durch die UCK permanent mißachtet. Die Beobachtermission der OSZE wurde von den westlichen Staaten nicht ausreichend unterstützt. Das geplante BeobachterInnenkontingent wurde nicht annähernd erreicht. Die UNO wurde niemals ernsthaft einbezogen. Berichte, wie über das "Massaker in Racak", wurden und werden konsequent gegen "die Serben" verwandt, obwohl erhebliche Zweifel bestehen, ob überhaupt ein Massaker stattfand. Der Rambouillet-Vertrag war für die BR-Jugoslawien unannehmbar und wurde von der NATO als unverhandelbar bezeichnet. Die erwartungsgemäße Nicht-Unterzeichnung durch die jugoslawische Seite wurde dann als Kriegsgrund angeführt. Das entspricht schlicht einer Kriegsinszenierung. Friedliche Lösungen sind möglich, wenn sie tatsächlich gewollt sind!

Weiterhin wird eingewandt, der Krieg sei zwar ein Bruch des Völkerrechts, aber dann müsse eben das Völkerrecht dem Schutz der Menschenrechte weichen. Dieser Krieg sei schließlich ein gerechter Krieg. Dadurch entsteht die Gefahr eines Präzedenzfalles. Völkerrecht ist zum Großteil Gewohnheitsrecht. Jeder Staat der nun Krieg führen möchte, könnte sich also auf diesen Fall berufen und das Völkerrecht - wie es einmal bestand - ignorieren. Das Recht des Stärkeren würde offiziell zum Gesetz erhoben. Es gibt keinen gerechten Krieg - Krieg ist eine Konzentration von "Greueltaten"! Wenn Recht nur dann ernst genommen wird, wenn es gerade in das politische Konzept paßt, dann hat das Recht seine Funktion verloren.

Der akj sieht in der kriegerischen Außenpolitik der neuen Bundesregierung eine gefährliche Verschärfung der Tendenzen der Außenpolitik der Vorgängerregierung. Das Bekenntnis zur UNO wird der Unterstützung von offensichtlichen Völkerrechtsverletzungen geopfert. Krieg wird wieder zu einem regulären Mittel der deutschen Politik, was angesichts der heutigen Waffentechnologie und insbesondere der politischen Instabilität des Balkans noch verheerendere Folgen haben kann als alles bisher Bekannte.

akj an der HUB

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