Erklärung des akj an der HUB
zum Angriffskrieg der NATO in Jugoslawien
Die
NATO drohte der Bundesrepublik Jugoslawien lange Zeit mit militärischer
Gewalt, um diese nun mit aller Konsequenz zu vollstrecken. Dadurch sollen
angeblich die Menschenrechte verteidigt und der Frieden erzwungen werden.
Bomben vernichten Leben und fügen Menschen furchtbare Verstümmelungen
zu - daran ändert auch eine "innere Zerrissenheit" der
Verantwortlichen nichts. Das Recht auf Leben ist aber das zentrale
Menschenrecht! Wie kann also ein Bombardement ernsthaft als Menschenrechtsverteidigung
verkauft werden? Und warum tun sich NATO-Staaten mit der Aufnahme der
Flüchtlinge so schwer, wenn deren Wohlergehen das Ziel ihres Handelns
ist? Entgegen den erstaunlichen Erwartungen, Bomben könnten eine
Vertreibung aus dem Kosovo verhindern bzw. stoppen, erwies sich das Gegenteil.
Krieg und Frieden sind Gegensätze! So trivial diese Feststellung
sein mag, so notwendig scheint es heute sie zu treffen - Krieg kann niemals
Frieden schaffen!
Ein von den PolitikerInnen immer wieder geleugnetes, aber aus dem Vertragstext
von Rambouillet hervorgehendes Ziel der "internationalen Staatengemeinschaft"
ist die Abspaltung des Kosovo und die Aufgabe der Souveränität
der BR Jugoslawien. In dem Rambouillet-Vertragstext sollte die Autonomie
des Kosovo für drei Jahre festgeschrieben werden, um danach eine
Volksabstimmung unter den Kosovo-BewohnerInnen über die endgültige
Abspaltung durchzuführen. Gleichzeitig sollte gem. Annex B des Vertragstextes
die gesamte BR Jugoslawien von NATO-Truppen besetzt werden.
Hätte die jugoslawische Führung diesen und anderen Bedingungen
zugestimmt, wäre ihr Land von NATO-Truppen besetzt worden. Diese
Zustimmung blieb aus. Deshalb wurde und wird die BR Jugoslawien von der
NATO angegriffen. Die Wahl lautete also: NATO-Einsatz oder NATO-Einsatz.
Die deutsche Regierungskoalition und die konservativ-liberale Opposition
beteiligten sich intensiv an den Drohungen und beteiligen sich nun an
dem Angriffskrieg gegen die BR Jugoslawien.
Nach Art. 42 UN-Charta könnte militärische Gewalt als Ausnahme
legitimiert sein. Eine entsprechende Resolution des UN-Sicherheitsrates
existiert jedoch nicht. Selbst wenn jedoch ein UN-Mandat gem. Art. 42
UN-Charta vorläge, dürfte die NATO als solche dieses in der
BR-Jugoslawien nicht ausüben, denn Art. 5 NATO-Vertrag definierte
noch zu Beginn des NATO-Krieges die NATO als ein reines Verteidigungsbündnis.
Damit scheidet jede NATO-Aktion auf dem Balkan aus, und zwar mit und ohne
UN-Mandat.
Die neuerliche Änderung des NATO-Vertrages, welche die Möglichkeit
einer Selbstmandatierung der NATO enthält, ändert am Ausgeführten
nichts. Schließlich kann die NATO - jedenfalls juristisch - nicht
einseitig das Völkerrecht für auf sie nicht anwendbar erklären.
Bereits die Drohung mit Gewalt stellt völkerrechtlich gem. Art.
2 UN-Charta eine rechtswidrige Aggression dar. Der nun erfolgte Angriffskrieg
tut dies ohnehin. Durch Art. 25 GG werden Völkerrechtsbrüche
auch zu Verfassungsbrüchen, zumal ein Angriffskrieg bereits durch
Art. 26 I GG verboten ist.
Die Bundesregierung beteiligt sich also an einer völkerrechts- und
verfassungswidrigen militärischen Aggression gegen einen souveränen
Staat, der Mitglied der UNO ist. Diese Verfassungswidrigkeit kann auch
nicht durch den Mehrheitsbeschluß des Bundestages geheilt werden,
wobei dieser Beschluß lediglich die Sicherung eines (nicht vorhandenen)
"Friedensabkommens" beinhaltet.
Mit dem Einsatz deutscher Truppen wird auch Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages
verletzt. Danach darf das vereinte Deutschland seine Waffen nicht einsetzen,
es sei denn die Verfassung und die UN-Charta stehen dem nicht entgegen.
Teilweise wird angeführt, der Krieg sei das letzte und einzige Mittel
nach unzähligen gescheiterten diplomatischen Lösungsversuchen.
Dagegen spricht, daß eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes
nicht gewollt war. So wurden zum Beispiel die Vereinbarungen vom Oktober
1998 einseitig durch die UCK permanent mißachtet. Die Beobachtermission
der OSZE wurde von den westlichen Staaten nicht ausreichend unterstützt.
Das geplante BeobachterInnenkontingent wurde nicht annähernd erreicht.
Die UNO wurde niemals ernsthaft einbezogen. Berichte, wie über das
"Massaker in Racak", wurden und werden konsequent gegen "die
Serben" verwandt, obwohl erhebliche Zweifel bestehen, ob überhaupt
ein Massaker stattfand. Der Rambouillet-Vertrag war für die BR-Jugoslawien
unannehmbar und wurde von der NATO als unverhandelbar bezeichnet. Die
erwartungsgemäße Nicht-Unterzeichnung durch die jugoslawische
Seite wurde dann als Kriegsgrund angeführt. Das entspricht schlicht
einer Kriegsinszenierung. Friedliche Lösungen sind möglich,
wenn sie tatsächlich gewollt sind!
Weiterhin wird eingewandt, der Krieg sei zwar ein Bruch des Völkerrechts,
aber dann müsse eben das Völkerrecht dem Schutz der Menschenrechte
weichen. Dieser Krieg sei schließlich ein gerechter Krieg. Dadurch
entsteht die Gefahr eines Präzedenzfalles. Völkerrecht ist zum
Großteil Gewohnheitsrecht. Jeder Staat der nun Krieg führen
möchte, könnte sich also auf diesen Fall berufen und das Völkerrecht
- wie es einmal bestand - ignorieren. Das Recht des Stärkeren würde
offiziell zum Gesetz erhoben. Es gibt keinen gerechten Krieg - Krieg ist
eine Konzentration von "Greueltaten"! Wenn Recht nur dann ernst
genommen wird, wenn es gerade in das politische Konzept paßt, dann
hat das Recht seine Funktion verloren.
Der akj sieht in der kriegerischen Außenpolitik der neuen Bundesregierung
eine gefährliche Verschärfung der Tendenzen der Außenpolitik
der Vorgängerregierung. Das Bekenntnis zur UNO wird der Unterstützung
von offensichtlichen Völkerrechtsverletzungen geopfert. Krieg wird
wieder zu einem regulären Mittel der deutschen Politik, was angesichts
der heutigen Waffentechnologie und insbesondere der politischen Instabilität
des Balkans noch verheerendere Folgen haben kann als alles bisher Bekannte.
akj an der HUB
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