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Sensationeller Erfolg
Mit nur 6.200 BeamtInnen gelang es am späten Samstagvormittag des
10. Juli 1999 der Hamburger Polizei, eine Menschenmenge von etwa 300 GegendemonstrantInnen
von einem ordentlich angemeldeten Aufmarsch des Abschaums (Zitat "Hamburger
Abendblatt" vom 12.07.99) gegen die Wehrmachtsausstellung, mit etwa
der gleichen Teilnehmerzahl, fernzuhalten und den Aufmarsch durchführen
zu lassen. Es war eine taktische, professionelle Glanzleistung (Innensenator
Wrocklage) der Polizei, die den Rechtsstaat und seine freiheitlich demokratische
Grundordnung bis auf den Gummiknüppel verteidigte. Es sei ihr mit
großer Mühe gelungen, den aufgebrachten linken Mob von den
Nazis fernzuhalten, um diesen ihre Grundrechte auf Demonstrations- und
Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Die Dimension der Glanzleistung wird einem Außenstehenden erst
bewußt, wenn man bedenkt, daß die Polizei nur mit 6.200 Männern
und Frauen in voller Kampfausrüstung, jede Menge Wasserwerfern und
Räumfahrzeugen bei Fuß stand, um ein Zusammentreffen zwischen
Nazis und AntifaschistInnen zu verhindern.
Leider mußten 97 linke DemonstrantInnen vorläufig festgenommen
werden, aber das war ja zu erwarten. Aus diesem Grunde nämlich wurde
eine linke Gegendemonstration erst gar nicht zugelassen bzw. verboten.
Daß die Nazis während ihrer Demonstration Parolen wie "Ruhm
und Ehre der Waffen SS" skandierten, stellt zwar eine Straftat dar
(§ 130 III StGB) und hätte die BeamtInnen eigentlich dazu
veranlassen müssen einzuschreiten bzw. die Demo zu beenden, hier
konnte die Polizei jedoch nicht einschreiten, da eine Eskalation verhindert
werden sollte, und das Grundrecht auf Demonstration auch für Abschaum
gewährleistet werden müßte (so die Verantwortlichen der
Polizei - und ihr Chef zumindest so ähnlich).
Damit die AntifaschistInnen nicht vor Kummer zugrunde gingen, wurde ihnen
erlaubt, eine Kundgebung auf dem Gänsemarkt in der Innenstadt abzuhalten,
dieser war ca. 15 km vom Aufmarschplatz in Bergedorf entfernt. Eine, wie
sich später herausstellte, durchaus sinnvolle Maßnahme, konnte
die Innenstadt, die um diese Zeit eher dem ruhigen Wochenende entgegenstrebt,
belebt werden und der Einzelhandel Rekordumsätze im Verkauf von Getränken
verzeichnen (taz Hamburg 12.07.99).
Nur 350 Menschen fanden sich auf dem Gänsemarkt bei 30° C im
Schatten zusammen und versuchten, dieser Posse doch noch etwas entgegen
zu setzen.
Auf
der Kundgebung sprach unter anderem ein Dozent der Fachhochschule für
Verwaltung und Polizei gegen den Aufmarsch und die einseitige rechtliche
Handhabung der Entfaltung von Grundrechten und grüßte nebenbei
seine ehemaligen SchülerInnen, die in der Zwischenzeit sämtliche
Zu- und Abgänge zum und vom Gänsemarkt abgeriegelt hatten. Ein
wahrlich an Absurdität kaum zu übertreffendes Schauspiel.
Über die einzige genehmigte Demo an diesem doch so schönen
Sommertag durften sich die TeilnehmerInnen des BAKJ-Kongresses freuen,
der an der Uni Hamburg an diesem Wochenende stattfand. Bei ihrem Spaziergang
von der Uni zum Gänsemarkt wurden keine Steine, Farbbeutel oder Eier
erwartet und auch Satorius und HSOG (Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz)
wurden nicht zu Wurfgeschossen umfunktioniert. Freudig wurden wir (angehende
JuristInnen wohlgemerkt, was wohl die These widerlegt das nur ein/e JuristIn
am Meeresgrund ein gute/r JuristIn ist) von den AntifaschistInnen begrüßt.
Dies sollte aber auch das einzige freudige Ereignis an diesem Tag bleiben,
denn der Rückweg zur Uni, der auch als Demo angemeldet war, gestaltete
sich nun etwas schwieriger. Vereinigt mit den anderen Aufrechten stellten
wir nun plötzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung dar, was die Polizei durch Drohgebärden, Zähnefletschen
und unkontrollierte Schaumbildung im Mundbereich deutlich zu erkennen
gab.
Wir,
der akj, konnten die Polizei jedoch mit juristisch spitzfindigen Argumenten
davon überzeugen, daß wir berechtigt sind, unsere Demo weiter
durchzuführen. Diese geistige, zwar nicht besonders anspruchsvolle,
doch eben geistige Leistung, war für die Einsatzleitung der Polizei
dann wohl doch zuviel. Wer durfte denn nun gehen und wer von den Menschen
die hier vor Ort waren war wirklich ein/e JuristIn. Es brachen alle Dämme
der PolizistInnenmasse und wir haben es tatsächlich geschafft, an
diesem bitteren Tag, mittlerweile nachmittag, der Polizeimeute noch ein
Schnippchen zu schlagen.
Fazit dieses Trauerspieles ist, daß Nazis in Deutschland ungehindert
und rechtlich legitimiert marschieren und menschenverachtende Parolen
skandieren dürfen, währen Menschen, die sich auch durch ein
martialisches Polizeiaufgebot von 6.200 PolizeibeamtInnen nicht davon
abhalten lassen ihre Meinung kund zu tun, von den Einsatzkräften
massiv daran gehindert werden, dem Abschaum aufs Maul zu hauen.
Danke Hamburg, wir kommen wieder, aber das nächste mal bringen wir
Verstärkung mit - Hugh!
Eric Brodbeck, Michael Wittich
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