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Der Fall Kappler - ein Fall „deutscher Solidarität"

Die Resistenza im von Deutschland besetzten Italien

Im Juli 1943 wurde Mussolini in Italien gestürzt. Daraufhin verkündete Italien am 8. September 1943 einen Waffenstillstand mit den Alliierten, um am 13. Oktober 1943 Deutschland den Krieg zu erklären und damit zur Anti-Hitler-Koalition überzutreten.

Diese Entwicklung in Italien veranlasste die faschistische Wehrmacht, Italien zu okkupieren. Gegen diese Okkupation formierte sich eine breite antifaschistische bewaffnete Widerstandsbewegung - die Resistenza.

Als am 23. März, wie jeden Tag, eine Wachmannschaft des Polizeiregiments "Bozen" durch die Via Rasella (eine Straße in Rom) marschierte, wurden die Polizisten dieses Regiments Opfer eines Anschlags der Restistenza. Die Explosionen einer Bombe, einer präparierten Mörsergranate und die darauf folgenden Schußsalven töteten 33 Polizisten.

Das Massaker in der Fosse Adreatine

Als Hitler von dem Anschlag in der Via Rosella erfuhr, wollte er zunächst ein ganzes Stadtviertel von Rom sprengen lassen. Doch der SS-Polizeichef von Rom, SS-Obersturmbannführer Kappler hatte die Idee, für jeden getöteten Polizisten zehn italienische Geiseln zu erschießen. Diese "Idee" wurde vom "Führer" für gut befunden und er befahl deren Durchführung. Die Ausführung dieses Befehls oblag Kappler selbst und seinen Stellvertretern SS-Hauptsturmbannführer Priebke und SS-Sturmbannführer Hass.

Unter Kapplers Kommando wurden die von ihm zur Erschießung "ausgewählten"zusammengetrieben. Darunter waren in römischen Gefängnissen sitzende WiderstandskämpferInnen und JüdenInnen, BewohnerInnen der Via Rosella und zufällig auf der Straße aufgegriffene PassantInnen. Danach wurden einige auf der Stelle erschossen, andere mißhandelt und nachdem hunderte von Menschen stundenlang mit erhobenen Händen vor einem Eisenzaun standen, wurden die für die Erschießung "ausgesuchten" auf Lastwagen gepfercht und in die Via Adreatine gebracht. Dort angekommen, trieb die SS ihre Opfer mit auf den Rücken gebundenen Händen in die Adreatinischen Sandsteinhölen, wo sie erschossen wurden. Als festgestellt wurde, daß 5 Menschen zuviel zusammengetrieben wurden, winkte Kappler ab und ließ diese auch erschießen. Dieses Kommando bedurfte 90 SS-Männern, dauerte 9 Stunden und hatte 335 Tote zum Ergebnis.

Verurteilung Kapplers in Italien

1948 wurde Kappler in Italien vor einem Militärgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Entgegen immer wieder auftauchender Behauptungen, Kappler sei nur wegen der 5 "zuviel" Ermordeten verurteilt worden, wurde Kappler wegen des gesamten Verbrechens in der Fosse Adreatine verurteilt.

Das in italienischer Sprache abgefaßte Urteil gegen Kappler wurde übrigens nicht in die deutsche Sprache übersetzt. Das ist besonders brisant, da gegen Priebke auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, für das dieses Urteil durchaus von Wichtigkeit war. Dies ist jedoch nur eine von vielen "nicht erklärbaren Pannen" während dieser Ermittlungen, die bereits 1971 eingestellt wurden, so die späte Einsicht des Oberstaatsanwalts Klaus Schacht, der selbst durch die Verschleppung der Ermittlungen gegen den "Killer von Theresienstadt", Anton Malloth, bekannt wurde.

Kapplers "Befreiung"

1977 entkam Kappler aus dem Militärhospital Celio in Italien. Die Umstände unter denen dies geschah sind zumindest eigenartig. Antifaschistische Gruppen vertreten die Auffassung, italienische und deutsche Geheimdienste unter Mithilfe alter und neuer Komplizen hätten die "Flucht" ermöglicht. Ob dem so ist, kann freilich nicht bewiesen werden. Aber es gibt zumindest die Aussage des italienischen Ex-Geheimdienstchefs General Ambrogio Viviani, in den 80ern Militärattche in Bonn und Bundesverdienstkreuzträger, der behauptet, daß eine deutsch-italienische Absprache die "Befreiung" Kapplers ermöglichte. Dafür spricht auch, daß Kappler in der BRD von seinen Anhängern frenetisch gefeiert werden konnte und daß er hier mit seiner Familie ungestört leben konnte, bis er ein Jahr später verstarb. Eine Behelligung durch deutsche Behörden oder gar eine Auslieferung brauchte er nie zu befürchten - die "deutsche Solidarität" der EntscheidungsträgerInnen war ihm gewiß. Der Vizepräsident des Internationalen Lagerkommitees Buchenwald-Dora, Emil Carlebach sagte dazu: "Die Bundesregierung liefert keine Deutschen an ein anderes Land aus - jedenfalls keinen deutschen Kriegsverbrecher.".

Kapplers Helfer

Erich Priebke konnte nach 1945 mit Hilfe der USA und des Vatikan auf der sogenannten "Rattenlinie" nach Argentinien entkommen. Dort lebte er unter seinem richtigen Namen und mit Wissen der BRD-Botschaft bis 1994, als ihn ein israelischer Journalist enttarnte. Erst dann wurde ein Verfahren vor einem italienischen Militärgericht eröffnet. Zunächst wurde er 1996 freigesprochen, unter Berücksichtigung seines Alters und seines "anständigen Lebens" in den letzten 50 Jahren. Doch dieses Urteil löste große Empörung aus, so daß Priebke 1997 zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Carlebach dazu: "Das Urteil ist eine Unverschämtheit und zugleich eine Beleidigung für jeden anständigen Menschen. Man braucht kein Prophet zu sein, um sagen zu können, daß der Kerl vor Weihnachten wieder frei ist.". Diese Prognose traf nicht zu, denn die anhaltenden Proteste gegen die Milde des Gerichts führten im März 1998 zu einer Verurteilung zu lebenslanger Haft.

Karl Hass war nach dem Krieg weiter in Rom tätig; diesmal als Mitarbeiter des OSS bzw. dessen Nachfolger CIA, später des BND und auch der italienischen Geheimdienste, da er wegen seines Antikommunismus als nützlich eingestuft wurde. Es wird davon ausgegangen, daß er bei der Vorbereitung der "Befreiung" Kapplers eine entscheidende Rolle spielte. Hass wurde zunächst als Zeuge der Anklage(!) ins Priebke-Verfahren eingeführt und dann selbst angeklagt. Auch er wurde im März 1998 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Fazit

Durch das Gezeigte wird die BRD einmal mehr in ein dunkles Licht gesetzt. Während sich WiderstandskämpferInnen gegen den Nationalsozialismus auch in der jungen BRD wieder verfolgt sahen, setzten die VerfolgerInnen von damals ihr "Werk" fort. Während linken WiderstandskämpferInnen die Entschädigungen für erlittenes Unrecht aberkannt wurden (weil sie angeblich nicht gegen das NS-Gewaltsystem kämpften sondern für ein kommunistisches Gewaltsystem) gingen die NS-TäterInnen in staatlich finanzierte Pension und erhielten nicht selten noch Opferrenten dazu.

Es ist bezeichnend, daß Menschen wie Kappler und Priebke vom deutschen Nachkriegsstaat BRD geschützt werden, während ZwangsarbeiterInnen und ehemalige KZ-Häftlinge noch heute um Entschädigungen betteln müssen.

Volker Gerloff


Quellen:
junge Welt vom: 15.04.97; 24.07.97; 09.03.98; 25.03.99; 25.05.99
analyse & kritik vom: 22.08.96; 19.09.96

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