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Aktuell
Ersti-Heft
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Das Märchen
von der Inneren Sicherheit
(unvollständige)
Neuregelungen durch Sicherheitspakete
- Ausweitung der BKA-Befugnisse
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BGS
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Generell Datenaustausch zwischen Geheimdiensten und Polizei und anderen
Behörden massiv ausgeweitet
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Verfassungsschutz
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Sammeln
und Auswerten von Infos über Bestrebungen gegen Völkerverständigung
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Finanzdienstleister:
müssen Daten über Konten, Kontoinhaber + sonstige Berechtigte,
Geldbewegungen, Geldanlagen herausgeben
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Postdienstleister:
müssen Daten über Namen, Anschrift, Postfächer, sonstige
Umstände des Postverkehrs herausgeben
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Luftverkehrsunternehmen:
müssen Daten über Namen, Anschrift, Inanspruchnahme von
Leistungen, und sonstige Umstände herausgeben
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Tele.dienste:
müssen Daten über Berechtigungskennungen, Kartennummern,
Nummern des Anrufers und Angerufenen, Standortkennung bei Handy, Internetverkehr
herausgeben
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Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und Ausländerbehörden:
umfassende Auskunftspflicht auf Anfrage und Verpflichtung selbständig
Daten zu liefern, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der
Aufgaben des VS erforderlich ist“
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Bundesnachrichtendienst (BND)
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Sicherheitsüberwachung
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Überprüfung
von Personen, die an sicherheitsempfindlichen (lebens- und verteidigungswichtige)
Stellen eingesetzt werden sollen
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Auskünfte
bei VS (Bund und Land), BKA, BGS, BND
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Auskunftspflicht
des Betroffenen u.a.: Reisen in „Schurkenstaaten“
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„Lebens-
und verteidigungswichtig sind Einrichtungen, bei deren Ausfall oder
Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit
oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung zu befürchten
ist - für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar etc.“
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Biometrik
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Weitere Zugriffsrechte auf Verbindungs- Inhaltsdaten der Telekommunikation
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Legalisierung von IMSI-Catchern (Geräte mit denen bspw. Handy-Daten
ermittelt werden können, ohne dass Mobilfunkbetreiber oder Nutzer
etwas merken)
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Soll
nur zum Einsatz kommen, wenn anders die Daten nicht ermittelbar
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Ermittlung
von Geräte- und Kartennummern, Standort
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Gruppenauskünfte aus Ausländerkarteien etc.
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§ 129 b StGB
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Vereinsgesetz
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Mitglieder
vorwiegend Nicht-EU-Ausländer
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Betreiben
politischer Willensbildung in BRD
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Friedliches
Zusammenleben der Ausländer in BRD gefährdend
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Öffentliche
Sicherheit und Ordnung gefährdend
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Sonstige
erhebliche Interessen der BRD gefährdend
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Gewalt
unterstützend, befürwortend
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Unterstützung
von Vereinigungen außerhalb der BRD, die Anschläge gegen
Personen oder Sachen veranlassen oder befürworten
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Sozialgesetzbuch 10. Buch
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Aufweichung des Datenschutz
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Ausländer
sollen bei Einreise den Behörden Einladenden, Einreisegrund und
Kontaktpersonen nennen müssen, die dabei erhobenen Daten können
bis zu zehn Jahren gespeichert werden
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uneingeschränkter
Zugriff auf das Ausländerzentralregister durch Polizei und Geheimdienste
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Sprachaufzeichnungen bei Ausländern
angedacht
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Fingerabdrücke
+ Daten von Ausländern 10 Jahre gespeichert und für polizeiliche
Zwecke zur Verfügung (automatische Abgleichung mit Tatortspurendateien
des BKA)
-Terrorismusverdacht
als Versagungsgrund für Aufenthaltsgenehmigung bzw. Ausweisungsgrund
+ sofortige Vollziehbarkeit (keine Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung)
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