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Das Märchen von der Inneren Sicherheit

(unvollständige) Neuregelungen durch Sicherheitspakete


- Ausweitung der BKA-Befugnisse

  • Aufbau einer zentralen

  • Geheimdienstliche Kompetenzen:

    • Verdeckte ErmittlerInnen + V-Leute mit Kompetenz zum Einsatz von Lauschwerkzeugen

  • Erhebung personenbezogener Daten ohne Anfangsverdacht - auf Vorrat:

    • Kaum Kontrolle, da Betroffene nichts merken

    • Unklare Voraussetzungen

  • „Initiativ-Ermittlungskompetenz“:

    • z.B. langfristige Registrierung von DemoteilnehmerInnen

- BGS

  • Sky-Marshalls:

    • Bewaffnete BGS-Beamte können zivile Flugreisen begleiten

  • BGS-kontrolliertes Grenzgebiet von 30 km auf 50km erweitert - kann per VO des BMI auf 80 km erweitert werden



- Generell Datenaustausch zwischen Geheimdiensten und Polizei und anderen Behörden massiv ausgeweitet

- Verfassungsschutz

  • Polizeiähnliche exekutive Befugnisse:

    • Bspw.: Beteiligung am Visumsverfahren (neben MAD, BND, Zollkriminalamt)

  • Sammeln und Auswerten von Infos über Bestrebungen gegen Völkerverständigung

  • Finanzdienstleister: müssen Daten über Konten, Kontoinhaber + sonstige Berechtigte, Geldbewegungen, Geldanlagen herausgeben

  • Postdienstleister: müssen Daten über Namen, Anschrift, Postfächer, sonstige Umstände des Postverkehrs herausgeben

  • Luftverkehrsunternehmen: müssen Daten über Namen, Anschrift, Inanspruchnahme von Leistungen, und sonstige Umstände herausgeben

  • Tele.dienste: müssen Daten über Berechtigungskennungen, Kartennummern, Nummern des Anrufers und Angerufenen, Standortkennung bei Handy, Internetverkehr herausgeben

  • Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und Ausländerbehörden: umfassende Auskunftspflicht auf Anfrage und Verpflichtung selbständig Daten zu liefern, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des VS erforderlich ist“


- Bundesnachrichtendienst (BND)

  • Wie Verfassungsschutz bezüglich Finanzdienste


- Sicherheitsüberwachung

  • Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen (lebens- und verteidigungswichtige) Stellen eingesetzt werden sollen

  • Auskünfte bei VS (Bund und Land), BKA, BGS, BND

  • Auskunftspflicht des Betroffenen u.a.: Reisen in „Schurkenstaaten“

  • „Lebens- und verteidigungswichtig sind Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung zu befürchten ist - für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar etc.“


- Biometrik

  • Drei biometrische Merkmale in Pass und Ausweis, Aufenthaltsgenehmigung, Visa:

    • Für Deutsche Festlegung der Merkmale durch Gesetz - für Ausländer Bundesinnenminister per Verordnung

    • Verschlüsselung vorgesehen


- Weitere Zugriffsrechte auf Verbindungs- Inhaltsdaten der Telekommunikation

- Legalisierung von IMSI-Catchern (Geräte mit denen bspw. Handy-Daten ermittelt werden können, ohne dass Mobilfunkbetreiber oder Nutzer etwas merken)

  • Soll nur zum Einsatz kommen, wenn anders die Daten nicht ermittelbar

  • Ermittlung von Geräte- und Kartennummern, Standort

- Gruppenauskünfte aus Ausländerkarteien etc.


- § 129 b StGB


  • Ausweitung auf Unterstützung und Anwerbung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen

  • Erweiterung prozessualer Ermittlungsmöglichkeiten:

    • Telefon-, Postüberwachung etc.

  • Deutsche Gerichte müssen über Strukturen und Zielsetzungen ausländischer Organisationen befinden - zudem Prüfung, ob berechtigtes Interesse am Widerstand


- Vereinsgesetz


  • Ausländische Vereine sollen leichter verboten werden können wenn:

    • Mitglieder vorwiegend Nicht-EU-Ausländer

    • Betreiben politischer Willensbildung in BRD

    • Friedliches Zusammenleben der Ausländer in BRD gefährdend

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdend

    • Sonstige erhebliche Interessen der BRD gefährdend

    • Gewalt unterstützend, befürwortend

    • Unterstützung von Vereinigungen außerhalb der BRD, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen oder befürworten

  • Aufhebung des „Religionsprivilegs“:

    • Religionsgemeinschaften unterfallen damit auch dem VereinsG


- Sozialgesetzbuch 10. Buch


  • Zugriff der Strafvollzugsbehörden auf Sozialdaten (bspw. bei Rasterfahndung)


- Aufweichung des Datenschutz


  • Ausländer sollen bei Einreise den Behörden Einladenden, Einreisegrund und Kontaktpersonen nennen müssen, die dabei erhobenen Daten können bis zu zehn Jahren gespeichert werden

  • uneingeschränkter Zugriff auf das Ausländerzentralregister durch Polizei und Geheimdienste

  • Sprachaufzeichnungen bei Ausländern angedacht

  • Fingerabdrücke + Daten von Ausländern 10 Jahre gespeichert und für polizeiliche Zwecke zur Verfügung (automatische Abgleichung mit Tatortspurendateien des BKA)


-Terrorismusverdacht als Versagungsgrund für Aufenthaltsgenehmigung bzw. Ausweisungsgrund + sofortige Vollziehbarkeit (keine Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung)



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