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Wem gehört die Stadt? - Teil 1

Seit nun fast 10 Jahren findet in Berlin ein von seiten der Staatsgewalt geführter massiver Prozeß mit vielfachen (negativen) Auswirkungen statt, der für die in der Stadt lebenden Menschen sehr deutlich die Frage aufwirft: Wem gehört eigentlich die Stadt? Gehört sie den Regierenden oder sogar den Konzernen oder eventuell doch den Menschen die in ihr leben? Hier soll nun ein kurzer Abriß dieses Prozesses und seiner Hintergründe gegeben werden.

1) Problem der Privatisierungen

Berlin und der Bund sind im Privatisierungsfieber. Ungenutzte Grundstücke, Plätze, die Deutsche Bahn, die S-Bahn, die Telekom, die Wasserbetriebe etc., alles wird privatisiert.

Außer ihrer Unwirtschaftlichkeit bergen die Privatisierungen jedoch noch ein ganz anderes schwerwiegendes Problem:

Bahnhöfe haben ihren ganz bestimmten Zweck für den öffentlichen Verkehr, Einkaufsmeilen dienen vorrangig dem Konsumieren. Daneben kommt ihnen aber noch ein wichtiger öffentlicher Zweck zu, denn wie auch in Parks und öffentlichen Plätzen besteht hier eine große Öffentlichkeit - viele Menschen frequentieren diese Räume. Menschen, Initiativen etc., die aus irgendeinem Grund auf sich aufmerksam machen wollen, können diese Öffentlichkeit ideal nutzen. Daneben eignen sich die Räume auch als Treffpunkt für größere Gruppen und "Szenen", die nicht extra Räumlichkeiten mieten wollen bzw. sich nicht zu Hause treffen wollen. Öffentliche Räume üben ja auch einen ganz anderen Reiz aus und haben auch andere Vorteile (Unverbindlichkeit etc.) als letztere zwei Möglichkeiten. Dieser öffentliche Zweck der Räume kann solange genutzt werden, wie die Menschen nicht im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne stören1. Erst dann hat der Staat aufgrund der Grundrechte des Einzelnen gewisse Eingriffsbefugnisse.

Ganz anderes sieht dies jedoch aus, wenn Parks, S- und Fernbahnhöfe oder große Einkaufszentren (siehe Ringcenter, Lindencenter, Schönhauser Arkaden etc.) Privateigentum sind, da diese der Willkür des Eigentümers unterfallen. Dieser kann somit durch sein Hausrecht beliebig bestimmte Menschen und Menschengruppen von der Nutzung des Raumes ausschließen, wenn sie seiner Meinung nach nicht dem Widmungszweck des Raumes dienen, d.h. in Einkaufszentren nicht einkaufen bzw. in Bahnhöfen nur "rumlungern" oder durch ihr Äußeres evtl. andere Konsumenten bzw. Bahnkunden "stören".

Im Endeffekt führt dies also dazu, daß Mensch seine Grundrechte, wie Meinungsäußerung (z.B. Umwelt- oder Menschenrechtsgruppen), Kunst- und Berufsfreiheit (z.B. Straßenkünstler oder Obdachlosenzeitungsverkäufer), Handlungsfreiheit (z.B. Treffpunkte für Punks, Drogenabhängige etc.) aber auch Gleichheitsrechte (z.B. Vertreibung von Ausländern aus diesen Räumen als "Dealer" oder unter anderen Vorwänden) in diesen Räumen der Willkür des Eigentümers ausliefern muß. Dieser ist an die Grundrechte ja eben nicht gebunden (die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten nützt hier gar nichts!).

Obdachlosenzeitschriftenverkäufer wurden so schon mehrfach von privaten Sicherheitsdiensten aus den S-Bahnhöfen verwiesen. Auch in U-Bahnhöfen soll jetzt rigoroser gegen sie vorgegangen werden, da das Verkaufen von Sachen dort schon durch die AGB verboten ist.

Ein anschauliches Beispiel ist auch die Privatisierung des Los Angeles-Platzes in Berlin an die AG City, die auf großen Schildern die Benutzungsordnung für ihren neuen Platz bekanntgibt, worin z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Platz, das Betreten nach Einbruch der Dunkelheit sowie das Betreten des Platzes mit Hunden verboten ist. Die AG City, die sich aus Geschäftsinhabern rund um den Ku'damm zusammensetzt argumentiert ausdrücklich damit, daß das sichtbare Elend vor ihren Geschäften finanzielle Verluste mit sich bringen würde. Dies reicht um "das Elend", also Obdachlose, Bettler etc. aus der Gegend zu vertreiben. Je mehr Orte in Berlin privatisiert werden, umso weniger Aufenthaltsorte gibt es somit für die nicht ins Bild der Konsumgesellschaft passenden Menschen. Sie werden ausgegrenzt und haben kein Recht mehr sich in der Stadt aufzuhalten. So fordert die Wirtschaft schon (hier der Immobilien- und Kosmetikkonzern Douglas Holding), die ganzen Innenstädte wie Einkaufszentren zu managen2.

Die Ursachen des Elends, seine Bekämpfung oder schlicht die Berechtigung von Menschen, die sich nicht zum Geldausgeben in der Stadt aufhalten bzw. nicht so aussehen, sich trotzdem dort aufzuhalten wo und wie sie wollen interessiert dabei keinen mehr.

2) Polizei- und Ordnungsrecht

Auch der noch vorhandene öffentliche Raum, in dem der Staat ja die Grundrechte der Menschen beachten muß bzw. müßte, wird jedoch von der "neuen" Politik nicht verschont. Mit dem Polizei- und Ordnungsrecht verschafft sich der Staat hier die gewünschten Eingriffsbefugnisse. So besteht nach dem ASOG die Möglichkeit sogenannte "gefährliche Orte" (idR eben öffentliche Räume) zu ermitteln (in Berlin gibt es davon 34, die der Senat festlegt), an denen die Polizei weitergehende Eingriffsbefugnisse hat. Gemäß § 21 II Nr.1 ASOG kann die Polizei an diesen Orten völlig verdachts- und gefahrunabhängig die Identität der sich dort aufhaltenden Personen feststellen. Ist dies nicht anders möglich, so kann dies auch durch erkennungsdienstliche Maßnahmen, d.h. Verbringen zur Polizeiwache und Abnahme von Fingerabdrücken oder Anfertigen von Lichtbildern geschehen (§ 23 I Nr.1, III ASOG). Da nicht vorgeschrieben ist, wo die Personen nach dieser "Behandlung" hinzubringen sind, ist es schon oft genug vorgekommen, daß sich in der Innenstadt aufgegriffene Obdachlose nachher am Stadtrand fast schon im Wald wiederfanden. Ein Schelm, wer vermutet, daß dahinter die Intention steht, die Obdachlosen möglichst lange aus der Innenstadt fernzuhalten bzw. sie abzuschrecken sich weiterhin dort aufzuhalten. Schließlich ist an diesen Orten sogar die Durchsuchung von Personen und Sachen ohne weiteres möglich, d.h. wiederum ohne jegliche Gefahr, Gefahrenverdacht oder Straftatverdacht(§§ 34 II Nr.2, § 35 II Nr.2 ASOG).

Wenn die Polizei nun eigentlich keinerlei Anlaß zu diesen Eingriffen hat, ist nicht schwer vorstellbar, gegenüber welchen Personen sie von diesen Befugnissen Gebrauch machen wird. Wenn Gefahr oder Straftatverdacht als Voraussetzung wegfallen, müssen ja andere Auswahlkriterien her. Es wird also nach dem äußeren Erscheinungsbild der Menschen gehen, d.h. wieder gegen Obdachlose, Bettler, ausländisch aussehende Menschen, Punks und andere sog. Randgruppen. So richten sich z.B. die "Razzien" am Breitscheidplatz gezielt gegen dunkelhäutige Menschen3. Abgesehen von der dadurch entstehenden Diskriminierung ist es so nicht schwer, durch wiederholten oder ständigen Einsatz dieser Schikanemittel in Form von regelrechten Razzien und stundenlangem Festahlten der Leute, wie es an diesen Orten mehrmals täglich geschieht,4 einen gefahrenunabhängigen faktischen Platzverweis durch Rückzug der schikanierten Menschen aus den Gebieten zu erreichen. Für den regulären Platzverweis nach § 29 ASOG ist schließlich noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig.

Zeitungsverkäufer

Jedoch wurde der Polizei 1999 mit dem neuen § 29 II ASOG eine weitere Eingriffsbefugnis für ihre "präventive Intoleranz" in die Hände gegeben. Dies sind die sogenannten Aufenthaltsverbote, mit denen die Polizei einer Person verbieten kann, einen Ort innerhalb von Berlin zu betreten, um so eine befürchtete Straftat der Person an diesem Ort zu verhindern. Allein der Verdacht der Begehung irgendeiner Straftat kann somit zu einer Beschränkung der Freizügigkeit des Art. 11 I GG führen. Diese wird durch das ASOG erstmals eingeschränkt. Im Gegensatz zum kurzfristigen Platzverweis können nun bestimmte "verdächtige" Personen oder gar Personengruppen dauerhaft von bestimmten Gebieten der Stadt ausgeschlossen werden, denn im Präventivbereich besteht ja ein weiter Interpretationsspielraum. Die Tatsachen, die den Verdacht begründen müssen, werden idR wieder Äußerlichkeiten, d.h. Hautfarbe, Kleidung, Verhalten etc. sein.

Mit dieser vagen Regelung kann die Polizei ohne gerichtliche Anordnung ganze (Groß-) Städte, Stadt- und Gebietsteile gegen unliebsame Individuen und Bevölkerungsgruppen abschotten - nicht nur gegen Punks, die Randale machen könnten, sondern auch gegen Drogenabhängige, denn die könnten auch dealen, gegen Sinti und Roma, denn die könnten klauen, gegen Kurden, denn die könnten gegen das PKK-Verbot verstoßen, überhaupt gegen Ausländer, denn die könnten gegen Strafbestimmungen des Ausländerrechts verstoßen, aber auch gegen Bettler, Obdachlose und Nichtseßhafte, denn die könnten auf Baustellen oder in Hausfluren nächtigen (Hausfriedensbruch) - um nur einige Beispiele zu nennen.5

Im Ergebnis ist es also auch in den öffentlichen Räumen möglich und scheinbar auch gewollt, nicht erwünschte Personen, d.h. solche die nicht konsumieren oder die Idylle für Konsumenten stören, zu vertreiben.

3) Sanierungs- und Modernisierungspolitik in Berlin

Der Kern des hierzu zu sagenden wurde schon 1981 und immer noch völlig zutreffend beschrieben: Sanierungs- und Modernisierungspolitik in Berlin ist auch fast immer gleichzeitig eine Mietervertreibungspolitik. Wertverbesserungen der Wohnungen, die eigentlich den Lebensverhältnissen der Mieter zugute kommen sollen, führen grundsätzlich zu derartig drastischen Mietsteigerungen, daß die alteingesessenen Mieter ihre Wohnungen, ihre Umgebung oder wie man in Berlin sagt, ihren angestammten "Kiez" aufgeben müssen.6

Vor allem in Ost-Berlin, insb. in Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain gab es nach der Wende einen großen heruntergekommenen Altbaubestand, wobei es sich dabei aber in keiner Weise um eine Art Ghetto für Randgruppen o.ä. handelte, sondern eine ausgewogene soziale Mischung von Mietern mit gewachsenen und intakten nachbarschaftlichen Beziehungen bestand. Es bestand und besteht jedoch oft ein großer Modernisierungsbedarf, um erträgliche Wohnverhältnisse für die Mieter zu schaffen. Die massive Sanierungs- und Modernisierungsflut, die nun einsetzte, hat jedoch ganz andere Ziele, nämlich den größtmöglichen Gewinn aus dieser Lage zu erzielen (ganz getreu den kapitalistischen Maximen), was dadurch nicht schwer ist, daß gerade diese Altbaugebiete heute wieder als Wohngebiete und Kapitalanlagen besonders gefragt sind. Erbengemeinschaften oder Käufer dieser Altbauten modernisieren und sanieren daher auf luxuriöseste und können jede Steigerung des Wohnkomforts oder Einsparung von Heizenergie und Wasser im nachhinein auf die Miete umschlagen. Dies führt dann zu drastischen Mietsteigerungen für die Altmieter, die sich dies idR bei weitem nicht leisten können und daher die Wohnung und im Ergebnis auch den "Kiez" verlassen müssen. Ihren Interessen wird durch gesetzliche Regelungen in keiner Weise adäquat entsprochen. Sie werden schlicht vertrieben und preiswerter Wohnraum in der Stadt wird systematisch vernichtet - ein dies ausgleichender sozialer Wohnungsbau existiert ja auch so gut wie nicht mehr, ganz abgesehen davon, daß dies den Verlust des Kiezes und der angstammten Nachbarschaft auch nicht ausgleichen könnte. Dazu kommt noch, daß der Staat die Sanierungen und Modernisierungen sowie den Erwerb von Eigentumswohnungen subventioniert. Er schlägt sich hier also auf die Seite der sowieso schon wirtschaftlich und rechtlich stärkeren um ihnen bei ihrer Vertreibungspolitik helfend unter die Arme zu greifen, anstatt darauf zu achten, daß im Interesse der Altmieter saniert wird und auch bei Wohnraumverbesserungen nur in bestimmten Rahmen Mieterhöhungen möglich sind. Dies tut er jedoch ganz einfach deshalb nicht, da durch die Mietervertreibung ideal eine Art "Siebung" der Bevölkerung in anständige Konsumbürger und oft weniger betuchte "Problemfälle" und Randgruppen geschieht. Dadurch, daß das Mietrecht iwS die derzeitige ungerechte Modernisierungs- und Sanierungspolitik ermöglicht, unterstützt es somit auch die Vertreibung von sozial schwachen und in der heutigen Gesellschaft somit unerwünschten Menschengruppen aus lukrativen Gegenden, sprich der Innenstadt.

4) alternative Lebensformen

a) Hausbesetzungen

Eine Möglichkeit, Häuser die illegalerweise lange leerstehen vor der späteren Luxussanierung zu bewahren, sich preiswerten Wohnraum zu verschaffen und mit Freunden und Gleichgesinnten zusammenzuwohnen, anstatt vereinzelt in anonymen Nachbarschaften, ist das Besetzen dieser Häuser. Das Zusammenleben in einem Haus bietet vielfache Möglichkeiten für ein alternatives und befriedigenderes Wohnen und das selbstbestimmte kostengünstige Verwirklichen zahlreicher Projekte, wie z.B. Solarenergienutzung, Abfallvermeidung u.a. Umweltprojekte, Infoläden, Gemeinschafts- und Freizeiträume, Wohngemeinschaften, Musikclubs im Keller, preiswerte "Volxküche", Bereitstellen von kostenlosen Räumen für politische Gruppen etc. Die Anfang 1992 ca.1000 besetzten Wohnungen in Berlin waren trotzdem immer noch relativ wenig im Vergleich zu den über 20.000 (illegal) leerstehenden Wohnungen und den ca. 13.000 Obdachlosen7. Die Besetzung ist nach unserer Rechtslage jedoch als Hausfriedenbruch rechtswidrig und somit idR keine Dauerlösung. Daher wurden viele dieser Häuser durch Mietvertäge mit den Besetzern legalisiert. Mit Beginn der großen Koalition in Berlin war damit jedoch Schluß. Alle übriggebliebenen Häuser wurden geräumt, was nicht nur auf die teilweise fehlende Verhandlungbereitschaft der Besetzer zurückzuführen ist, sondern Legalisierungen waren nicht mehr erwünscht (zu den Gründen weiter unten). So wurde z.B. 1997 ein Haus in der Kinzigstraße im Friedrichshain von der Polizei geräumt, obwohl für den nächsten Tag eine Begehung durch das Bezirksamt vereinbart war, wo geprüft werden sollte, ob die Besetzer das Haus soweit instandgesetzt hatten (Treppengeländer, Fenster, Rohre u.a.), daß eine Vermietung an sie hätte stattfinden können. Bei der rechtswidrigen Räumung wurden sämtliche Instandsetzungen von der herumwütenden Polizei zerstört und die Räumung im Nachhinein mit der Verwahrlosung und Nichtinstandhaltung des Hauses begründet.

b) Wagenburgen

In Berlin gab es Anfang der Neunziger Jahre noch viele sog. Wagenburgen in der Innenstadt. Diese sind auch eine alternative und preiswertere Form des (Zusammen-) Lebens.

Wirtschaft und Politik waren sie jedoch ein Dorn im Auge8 und deshalb sollten sie aus der Innenstadt verschwinden. Das bekannteste Beispiel ist sicher das der ehemals größten Wagenburg an der East-Side-Gallery, wo Wagenburgler aus vielen Ländern zusammenlebten. Ein Totschlag, sowie das Auftreten von TBC auf dem Gelände der Wagenburg waren für den Senat somit ein sehr willkommener Anlaß die gesamte Wagenburg-"Szene" zu kriminalisieren und sozial-hygienisch extrem zu diffamieren und vor der Öffentlichkeit somit die spätere Räumung der Wagenburg zu rechtfertigen. Obwohl noch nicht einmal klar war, ob überhaupt ein Wagenburgler den Totschlag begangen hatte, wurde nicht wie üblich der Schuldige gesucht, sondern die Wagenburg an sich als Hort von Schwerkriminellen dargestellt, als ob es Gang und Gebe wäre die Bewohner einer gesamten Straße rauszuschmeißen, wenn dort ein Verbrechen geschieht. Auch gegen TBC u.a. Krankheiten hätte auf "normal-behördlichem" Wege vorgegangen werden können, aber Senatspolitiker schrieben das Auftreten von TBC gleich der Lebensform Wagenburg als typisch zu, als ob sie eine verwahrloste und niederzivilisierte Art des Zusammenlebens wäre. Erinnert sei hier nur an die faschistoiden Sprüche des CDU-Fraktionschefs von Berlin, Landowsky wie z.B.: "Es ist nun einmal so, daß dort, wo Verwahrlosung herrscht auch Ratten und Gesindel sind." Dazu kommt, daß das Gelände der East-Side-Gallery von vielen Industriebetrieben als willkommene billige und illegale Abfallentsorgungsstelle mißbraucht wurde und viel Verschmutzung vor allem auch dadurch entstand.

Kurz und schlecht: die East-Side-Gallery Wagenburg wurde geräumt und in "kleinen Portionen" in entferntere Stadtgebiete verteilt. Bei der dabei vorgenommenen Zwangsuntersuchung der Wagenburgler aus der East-Side-Gallery auf TBC ergab sich nicht eine einzige positive Diagnose (!)9. Im April `97 beschloß dann der Senat bis Ende 1997 alle innerstädtischen Wagenburgen zu räumen10.

Martin Henselmann

Fortsetzung dieses Artikels


  1. zum polizei- und ordnungsrechtlichen Ansatz zur Vertreibung bestimmter Gruppen weiter unten.zurück

  2. aus "Faltblatt" G.Schöne (Juli `97).zurück

  3. so in "Best of Interim `97" S.29.zurück

  4. so in "Best of Interim `97" S.29.zurück

  5. so Rolf Gössner in Grundrechte-Report 1997 S.121f (im SPD-regierten Niedersachsen wurde eine inhaltsgleiche Regelung bereits 1996 eingeführt)zurück

  6. so Horst Riese in "Besetzung - Weil das wünschen nicht geholfen hat" S.104, rororo 1981.zurück

  7. Zahlen aus "aktiv" 2/97 S.12.zurück

  8. zu den Gründen unten genauer.zurück

  9. so in "die revanchistische Stadt" aus "Best of Interim `97" S.16.zurück

  10. so in " die revanchistische Stadt" aus "Best of Interim `97" S.16.zurück

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