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Wem gehört die Stadt? - Teil 1
Seit nun fast 10 Jahren findet in Berlin ein von seiten der Staatsgewalt
geführter massiver Prozeß mit vielfachen (negativen) Auswirkungen
statt, der für die in der Stadt lebenden Menschen sehr deutlich die
Frage aufwirft: Wem gehört eigentlich die Stadt? Gehört sie
den Regierenden oder sogar den Konzernen oder eventuell doch den Menschen
die in ihr leben? Hier soll nun ein kurzer Abriß dieses Prozesses
und seiner Hintergründe gegeben werden.
1) Problem der Privatisierungen
Berlin und der Bund sind im Privatisierungsfieber. Ungenutzte Grundstücke,
Plätze, die Deutsche Bahn, die S-Bahn, die Telekom, die Wasserbetriebe
etc., alles wird privatisiert.
Außer ihrer Unwirtschaftlichkeit bergen die Privatisierungen jedoch
noch ein ganz anderes schwerwiegendes Problem:
Bahnhöfe haben ihren ganz bestimmten Zweck für den öffentlichen
Verkehr, Einkaufsmeilen dienen vorrangig dem Konsumieren. Daneben kommt
ihnen aber noch ein wichtiger öffentlicher Zweck zu, denn wie auch
in Parks und öffentlichen Plätzen besteht hier eine große
Öffentlichkeit - viele Menschen frequentieren diese Räume. Menschen,
Initiativen etc., die aus irgendeinem Grund auf sich aufmerksam machen
wollen, können diese Öffentlichkeit ideal nutzen. Daneben eignen
sich die Räume auch als Treffpunkt für größere Gruppen
und "Szenen", die nicht extra Räumlichkeiten mieten wollen
bzw. sich nicht zu Hause treffen wollen. Öffentliche Räume üben
ja auch einen ganz anderen Reiz aus und haben auch andere Vorteile (Unverbindlichkeit
etc.) als letztere zwei Möglichkeiten. Dieser öffentliche Zweck
der Räume kann solange genutzt werden, wie die Menschen nicht im
polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne stören1.
Erst dann hat der Staat aufgrund der Grundrechte des Einzelnen gewisse
Eingriffsbefugnisse.
Ganz anderes sieht dies jedoch aus, wenn Parks, S- und Fernbahnhöfe
oder große Einkaufszentren (siehe Ringcenter, Lindencenter, Schönhauser
Arkaden etc.) Privateigentum sind, da diese der Willkür des Eigentümers
unterfallen. Dieser kann somit durch sein Hausrecht beliebig bestimmte
Menschen und Menschengruppen von der Nutzung des Raumes ausschließen,
wenn sie seiner Meinung nach nicht dem Widmungszweck des Raumes dienen,
d.h. in Einkaufszentren nicht einkaufen bzw. in Bahnhöfen nur "rumlungern"
oder durch ihr Äußeres evtl. andere Konsumenten bzw. Bahnkunden
"stören".
Im Endeffekt führt dies also dazu, daß Mensch seine Grundrechte,
wie Meinungsäußerung (z.B. Umwelt- oder Menschenrechtsgruppen),
Kunst- und Berufsfreiheit (z.B. Straßenkünstler oder Obdachlosenzeitungsverkäufer),
Handlungsfreiheit (z.B. Treffpunkte für Punks, Drogenabhängige
etc.) aber auch Gleichheitsrechte (z.B. Vertreibung von Ausländern
aus diesen Räumen als "Dealer" oder unter anderen Vorwänden)
in diesen Räumen der Willkür des Eigentümers ausliefern
muß. Dieser ist an die Grundrechte ja eben nicht gebunden (die mittelbare
Drittwirkung von Grundrechten nützt hier gar nichts!).
Obdachlosenzeitschriftenverkäufer wurden so schon mehrfach von privaten
Sicherheitsdiensten aus den S-Bahnhöfen verwiesen. Auch in U-Bahnhöfen
soll jetzt rigoroser gegen sie vorgegangen werden, da das Verkaufen von
Sachen dort schon durch die AGB verboten ist.
Ein anschauliches Beispiel ist auch die Privatisierung des Los Angeles-Platzes
in Berlin an die AG City, die auf großen Schildern die Benutzungsordnung
für ihren neuen Platz bekanntgibt, worin z.B. der Verzehr von Speisen
und Getränken auf dem Platz, das Betreten nach Einbruch der Dunkelheit
sowie das Betreten des Platzes mit Hunden verboten ist. Die AG City, die
sich aus Geschäftsinhabern rund um den Ku'damm zusammensetzt argumentiert
ausdrücklich damit, daß das sichtbare Elend vor ihren Geschäften
finanzielle Verluste mit sich bringen würde. Dies reicht um "das
Elend", also Obdachlose, Bettler etc. aus der Gegend zu vertreiben.
Je mehr Orte in Berlin privatisiert werden, umso weniger Aufenthaltsorte
gibt es somit für die nicht ins Bild der Konsumgesellschaft passenden
Menschen. Sie werden ausgegrenzt und haben kein Recht mehr sich in der
Stadt aufzuhalten. So fordert die Wirtschaft schon (hier der Immobilien-
und Kosmetikkonzern Douglas Holding), die ganzen Innenstädte wie
Einkaufszentren zu managen2.
Die Ursachen des Elends, seine Bekämpfung oder schlicht die Berechtigung
von Menschen, die sich nicht zum Geldausgeben in der Stadt aufhalten bzw.
nicht so aussehen, sich trotzdem dort aufzuhalten wo und wie sie wollen
interessiert dabei keinen mehr.
2) Polizei- und Ordnungsrecht
Auch der noch vorhandene öffentliche Raum, in dem der Staat ja die
Grundrechte der Menschen beachten muß bzw. müßte, wird
jedoch von der "neuen" Politik nicht verschont. Mit dem Polizei-
und Ordnungsrecht verschafft sich der Staat hier die gewünschten
Eingriffsbefugnisse. So besteht nach dem ASOG die Möglichkeit sogenannte
"gefährliche Orte" (idR eben öffentliche Räume)
zu ermitteln (in Berlin gibt es davon 34, die der Senat festlegt), an
denen die Polizei weitergehende Eingriffsbefugnisse hat. Gemäß
§ 21 II Nr.1 ASOG kann die Polizei an diesen Orten völlig
verdachts- und gefahrunabhängig die Identität der sich dort
aufhaltenden Personen feststellen. Ist dies nicht anders möglich,
so kann dies auch durch erkennungsdienstliche Maßnahmen, d.h. Verbringen
zur Polizeiwache und Abnahme von Fingerabdrücken oder Anfertigen
von Lichtbildern geschehen (§ 23 I Nr.1, III ASOG). Da nicht
vorgeschrieben ist, wo die Personen nach dieser "Behandlung"
hinzubringen sind, ist es schon oft genug vorgekommen, daß sich
in der Innenstadt aufgegriffene Obdachlose nachher am Stadtrand fast schon
im Wald wiederfanden. Ein Schelm, wer vermutet, daß dahinter die
Intention steht, die Obdachlosen möglichst lange aus der Innenstadt
fernzuhalten bzw. sie abzuschrecken sich weiterhin dort aufzuhalten. Schließlich
ist an diesen Orten sogar die Durchsuchung von Personen und Sachen ohne
weiteres möglich, d.h. wiederum ohne jegliche Gefahr, Gefahrenverdacht
oder Straftatverdacht(§§ 34 II Nr.2, § 35 II
Nr.2 ASOG).
Wenn die Polizei nun eigentlich keinerlei Anlaß zu diesen Eingriffen
hat, ist nicht schwer vorstellbar, gegenüber welchen Personen sie
von diesen Befugnissen Gebrauch machen wird. Wenn Gefahr oder Straftatverdacht
als Voraussetzung wegfallen, müssen ja andere Auswahlkriterien her.
Es wird also nach dem äußeren Erscheinungsbild der Menschen
gehen, d.h. wieder gegen Obdachlose, Bettler, ausländisch aussehende
Menschen, Punks und andere sog. Randgruppen. So richten sich z.B. die
"Razzien" am Breitscheidplatz gezielt gegen dunkelhäutige
Menschen3. Abgesehen von der dadurch
entstehenden Diskriminierung ist es so nicht schwer, durch wiederholten
oder ständigen Einsatz dieser Schikanemittel in Form von regelrechten
Razzien und stundenlangem Festahlten der Leute, wie es an diesen Orten
mehrmals täglich geschieht,4
einen gefahrenunabhängigen faktischen Platzverweis durch Rückzug
der schikanierten Menschen aus den Gebieten zu erreichen. Für den
regulären Platzverweis nach § 29 ASOG ist schließlich
noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
notwendig.
Jedoch wurde der Polizei 1999 mit dem neuen § 29 II ASOG eine
weitere Eingriffsbefugnis für ihre "präventive Intoleranz"
in die Hände gegeben. Dies sind die sogenannten Aufenthaltsverbote,
mit denen die Polizei einer Person verbieten kann, einen Ort innerhalb
von Berlin zu betreten, um so eine befürchtete Straftat der
Person an diesem Ort zu verhindern. Allein der Verdacht der Begehung irgendeiner
Straftat kann somit zu einer Beschränkung der Freizügigkeit
des Art. 11 I GG führen. Diese wird durch das ASOG erstmals eingeschränkt.
Im Gegensatz zum kurzfristigen Platzverweis können nun bestimmte
"verdächtige" Personen oder gar Personengruppen dauerhaft
von bestimmten Gebieten der Stadt ausgeschlossen werden, denn im Präventivbereich
besteht ja ein weiter Interpretationsspielraum. Die Tatsachen, die den
Verdacht begründen müssen, werden idR wieder Äußerlichkeiten,
d.h. Hautfarbe, Kleidung, Verhalten etc. sein.
Mit dieser vagen Regelung kann die Polizei ohne gerichtliche Anordnung
ganze (Groß-) Städte, Stadt- und Gebietsteile gegen unliebsame
Individuen und Bevölkerungsgruppen abschotten - nicht nur gegen Punks,
die Randale machen könnten, sondern auch gegen Drogenabhängige,
denn die könnten auch dealen, gegen Sinti und Roma, denn die könnten
klauen, gegen Kurden, denn die könnten gegen das PKK-Verbot verstoßen,
überhaupt gegen Ausländer, denn die könnten gegen Strafbestimmungen
des Ausländerrechts verstoßen, aber auch gegen Bettler, Obdachlose
und Nichtseßhafte, denn die könnten auf Baustellen oder in
Hausfluren nächtigen (Hausfriedensbruch) - um nur einige Beispiele
zu nennen.5
Im Ergebnis ist es also auch in den öffentlichen Räumen möglich
und scheinbar auch gewollt, nicht erwünschte Personen, d.h. solche
die nicht konsumieren oder die Idylle für Konsumenten stören,
zu vertreiben.
3) Sanierungs- und Modernisierungspolitik in Berlin
Der Kern des hierzu zu sagenden wurde schon 1981 und immer noch völlig
zutreffend beschrieben: Sanierungs- und Modernisierungspolitik in Berlin
ist auch fast immer gleichzeitig eine Mietervertreibungspolitik. Wertverbesserungen
der Wohnungen, die eigentlich den Lebensverhältnissen der Mieter
zugute kommen sollen, führen grundsätzlich zu derartig drastischen
Mietsteigerungen, daß die alteingesessenen Mieter ihre Wohnungen,
ihre Umgebung oder wie man in Berlin sagt, ihren angestammten "Kiez"
aufgeben müssen.6
Vor allem in Ost-Berlin, insb. in Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain
gab es nach der Wende einen großen heruntergekommenen Altbaubestand,
wobei es sich dabei aber in keiner Weise um eine Art Ghetto für Randgruppen
o.ä. handelte, sondern eine ausgewogene soziale Mischung von Mietern
mit gewachsenen und intakten nachbarschaftlichen Beziehungen bestand.
Es bestand und besteht jedoch oft ein großer Modernisierungsbedarf,
um erträgliche Wohnverhältnisse für die Mieter zu schaffen.
Die massive Sanierungs- und Modernisierungsflut, die nun einsetzte, hat
jedoch ganz andere Ziele, nämlich den größtmöglichen
Gewinn aus dieser Lage zu erzielen (ganz getreu den kapitalistischen Maximen),
was dadurch nicht schwer ist, daß gerade diese Altbaugebiete heute
wieder als Wohngebiete und Kapitalanlagen besonders gefragt sind. Erbengemeinschaften
oder Käufer dieser Altbauten modernisieren und sanieren daher auf
luxuriöseste und können jede Steigerung des Wohnkomforts oder
Einsparung von Heizenergie und Wasser im nachhinein auf die Miete umschlagen.
Dies führt dann zu drastischen Mietsteigerungen für die Altmieter,
die sich dies idR bei weitem nicht leisten können und daher die Wohnung
und im Ergebnis auch den "Kiez" verlassen müssen. Ihren
Interessen wird durch gesetzliche Regelungen in keiner Weise adäquat
entsprochen. Sie werden schlicht vertrieben und preiswerter Wohnraum in
der Stadt wird systematisch vernichtet - ein dies ausgleichender sozialer
Wohnungsbau existiert ja auch so gut wie nicht mehr, ganz abgesehen davon,
daß dies den Verlust des Kiezes und der angstammten Nachbarschaft
auch nicht ausgleichen könnte. Dazu kommt noch, daß der Staat
die Sanierungen und Modernisierungen sowie den Erwerb von Eigentumswohnungen
subventioniert. Er schlägt sich hier also auf die Seite der sowieso
schon wirtschaftlich und rechtlich stärkeren um ihnen bei ihrer Vertreibungspolitik
helfend unter die Arme zu greifen, anstatt darauf zu achten, daß
im Interesse der Altmieter saniert wird und auch bei Wohnraumverbesserungen
nur in bestimmten Rahmen Mieterhöhungen möglich sind. Dies tut
er jedoch ganz einfach deshalb nicht, da durch die Mietervertreibung ideal
eine Art "Siebung" der Bevölkerung in anständige Konsumbürger
und oft weniger betuchte "Problemfälle" und Randgruppen
geschieht. Dadurch, daß das Mietrecht iwS die derzeitige ungerechte
Modernisierungs- und Sanierungspolitik ermöglicht, unterstützt
es somit auch die Vertreibung von sozial schwachen und in der heutigen
Gesellschaft somit unerwünschten Menschengruppen aus lukrativen Gegenden,
sprich der Innenstadt.
4) alternative Lebensformen
a) Hausbesetzungen
Eine Möglichkeit, Häuser die illegalerweise lange leerstehen
vor der späteren Luxussanierung zu bewahren, sich preiswerten Wohnraum
zu verschaffen und mit Freunden und Gleichgesinnten zusammenzuwohnen,
anstatt vereinzelt in anonymen Nachbarschaften, ist das Besetzen dieser
Häuser. Das Zusammenleben in einem Haus bietet vielfache Möglichkeiten
für ein alternatives und befriedigenderes Wohnen und das selbstbestimmte
kostengünstige Verwirklichen zahlreicher Projekte, wie z.B. Solarenergienutzung,
Abfallvermeidung u.a. Umweltprojekte, Infoläden, Gemeinschafts- und
Freizeiträume, Wohngemeinschaften, Musikclubs im Keller, preiswerte
"Volxküche", Bereitstellen von kostenlosen Räumen
für politische Gruppen etc. Die Anfang 1992 ca.1000 besetzten Wohnungen
in Berlin waren trotzdem immer noch relativ wenig im Vergleich zu den
über 20.000 (illegal) leerstehenden Wohnungen und den ca. 13.000
Obdachlosen7. Die Besetzung ist
nach unserer Rechtslage jedoch als Hausfriedenbruch rechtswidrig und somit
idR keine Dauerlösung. Daher wurden viele dieser Häuser durch
Mietvertäge mit den Besetzern legalisiert. Mit Beginn der großen
Koalition in Berlin war damit jedoch Schluß. Alle übriggebliebenen
Häuser wurden geräumt, was nicht nur auf die teilweise fehlende
Verhandlungbereitschaft der Besetzer zurückzuführen ist, sondern
Legalisierungen waren nicht mehr erwünscht (zu den Gründen weiter
unten). So wurde z.B. 1997 ein Haus in der Kinzigstraße im Friedrichshain
von der Polizei geräumt, obwohl für den nächsten Tag eine
Begehung durch das Bezirksamt vereinbart war, wo geprüft werden sollte,
ob die Besetzer das Haus soweit instandgesetzt hatten (Treppengeländer,
Fenster, Rohre u.a.), daß eine Vermietung an sie hätte stattfinden
können. Bei der rechtswidrigen Räumung wurden sämtliche
Instandsetzungen von der herumwütenden Polizei zerstört und
die Räumung im Nachhinein mit der Verwahrlosung und Nichtinstandhaltung
des Hauses begründet.
b) Wagenburgen
In Berlin gab es Anfang der Neunziger Jahre noch viele sog. Wagenburgen
in der Innenstadt. Diese sind auch eine alternative und preiswertere Form
des (Zusammen-) Lebens.
Wirtschaft und Politik waren sie jedoch ein Dorn im Auge8
und deshalb sollten sie aus der Innenstadt verschwinden. Das bekannteste
Beispiel ist sicher das der ehemals größten Wagenburg an der
East-Side-Gallery, wo Wagenburgler aus vielen Ländern zusammenlebten.
Ein Totschlag, sowie das Auftreten von TBC auf dem Gelände der Wagenburg
waren für den Senat somit ein sehr willkommener Anlaß die gesamte
Wagenburg-"Szene" zu kriminalisieren und sozial-hygienisch extrem
zu diffamieren und vor der Öffentlichkeit somit die spätere
Räumung der Wagenburg zu rechtfertigen. Obwohl noch nicht einmal
klar war, ob überhaupt ein Wagenburgler den Totschlag begangen hatte,
wurde nicht wie üblich der Schuldige gesucht, sondern die Wagenburg
an sich als Hort von Schwerkriminellen dargestellt, als ob es Gang und
Gebe wäre die Bewohner einer gesamten Straße rauszuschmeißen,
wenn dort ein Verbrechen geschieht. Auch gegen TBC u.a. Krankheiten hätte
auf "normal-behördlichem" Wege vorgegangen werden können,
aber Senatspolitiker schrieben das Auftreten von TBC gleich der Lebensform
Wagenburg als typisch zu, als ob sie eine verwahrloste und niederzivilisierte
Art des Zusammenlebens wäre. Erinnert sei hier nur an die faschistoiden
Sprüche des CDU-Fraktionschefs von Berlin, Landowsky wie z.B.: "Es
ist nun einmal so, daß dort, wo Verwahrlosung herrscht auch Ratten
und Gesindel sind." Dazu kommt, daß das Gelände der East-Side-Gallery
von vielen Industriebetrieben als willkommene billige und illegale Abfallentsorgungsstelle
mißbraucht wurde und viel Verschmutzung vor allem auch dadurch entstand.
Kurz und schlecht: die East-Side-Gallery Wagenburg wurde geräumt
und in "kleinen Portionen" in entferntere Stadtgebiete verteilt.
Bei der dabei vorgenommenen Zwangsuntersuchung der Wagenburgler aus der
East-Side-Gallery auf TBC ergab sich nicht eine einzige positive Diagnose
(!)9. Im April `97 beschloß
dann der Senat bis Ende 1997 alle innerstädtischen Wagenburgen zu
räumen10.
Martin Henselmann
Fortsetzung dieses Artikels
-
zum polizei- und ordnungsrechtlichen Ansatz
zur Vertreibung bestimmter Gruppen weiter unten.zurück
-
aus "Faltblatt" G.Schöne
(Juli `97).zurück
-
so in "Best of Interim `97"
S.29.zurück
-
so in "Best of Interim `97"
S.29.zurück
-
so Rolf Gössner in Grundrechte-Report
1997 S.121f (im SPD-regierten Niedersachsen wurde eine inhaltsgleiche
Regelung bereits 1996 eingeführt)zurück
-
so Horst Riese in "Besetzung - Weil
das wünschen nicht geholfen hat" S.104, rororo 1981.zurück
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Zahlen aus "aktiv" 2/97 S.12.zurück
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zu den Gründen unten genauer.zurück
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so in "die revanchistische Stadt"
aus "Best of Interim `97" S.16.zurück
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so in " die revanchistische Stadt" aus "Best of Interim
`97" S.16.zurück
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