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Impressum

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ISSN 1867 - 2124
Ausgabe 16 | 2008

 

FEINDSTRAFRECHT
Wir sind die anderen - die anderen sind Wir

titel-freischüßler #16 (2008)

Impressum:

Redaktion: Anika, Claudia, Micha V, Franziska, Jakob, Marie, Claus, Verena F.,
                     Verena H., Lars, Kathi, Ulrike, Micha 2
Layout: Phillip Hofmeister
Redaktionsschluss: 23. Dezember 2008

Die Beiträge stehen, sofern nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative Commons License Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0. Die Verwendung und Bearbeitung der Texte steht unter dem Vorbehalt der Quellenangabe, nichtkommerziellen Verwendung sowie der Weiterverwendung unter der gleichen Lizenz. Belegexemplare sind erwünscht. Im Zweifel bitten wir darum, vor der Weiterverwendung mit uns in Kontakt zu treten.

Es gilt Anzeigenpreisliste Nr.1 | Gültig ab: 1.10.2008
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Die Verwendung alter oder neuer Rechtschreibung obliegt der jeweiligen Autorin oder dem jeweiligen Autor. | Namentlich gezeichnete Beiträge geben im Zweifel nicht die Meinung der gesamten Redaktion wieder. | LeserInnenbriefe und Beiträge sind hochwillkommen. Ein Anspruch auf Abdruck besteht jedoch nicht. | Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist die Zeitung solange Eigentum des Absenders, bis sie der oder dem Gefangenen persönlich ausgehändigt ist. »Zur-Habe-Nahme« ist keine Aushändigung in diesem Sinne. Wird die Zeitung der oder dem Gefangenen nicht persönlich ausgehändigt, ist sie dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzusenden. Wird die Zeitung der oder dem Gefangenen nur teilweise persönlich ausgehändigt, so sind die nicht ausgehändigten Teile dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzusenden.

 

Editorial
Verben oder sterben!



Schwerpunkt: Feind(straf)recht

 


Feindstrafrecht

Anmerkungen zu einer vergangenen Debatte mit offenem Ausgang
                                                                                                   
          von Severus Snape

Alle Zeiten haben ihre Themen. Unter den postmodernen Debatten unserer Zeit firmiert z. B. die These vom »Ende der Staatlichkeit«: Von außen unterliegt der Nationalstaat einer Erosion seiner Souveränität, innen gehen ihm Glaubwürdigkeit und soziale Integrationskraft verloren. Wird er einerseits durch das »Empire« als einer imperialen Weltordnung geschluckt, die auf eine Geschlossenheit des nationalen Rechtssystems verzichten kann, wächst in seinem Innern ein Netzwerk von Frustrierten heran, für die Nation und Wohlstand das staatliche Gewaltmonopol längst nicht mehr rechtfertigen. Es ist eine feindliche Welt, meint der Strafrechtler Günter Jakobs: »Eine Gesellschaft, der die Stützen einer staatskonformen Religion ebenso abhanden gekommen sind wie diejenigen der Familie und in welcher die Nationalität als eine zufällige Eigenschaft verstanden wird, lässt den Einzelnen zahlreichen Möglichkeiten, am Recht vorbei eine Identität aufzubauen. Hinzu kommt die Sprengkraft so genannter Multikulturalität – ein schieres Unding.« Doch Jakobs ist keiner, der dies nicht als Herausforderung für ein »modernes Staatsrecht« begriffe. Mit seiner Reaktivierung des »Feindstrafrechts« legte er ein zeittypisches Konzept vor, an dem sich nicht nur StrafrechtlerInnen abarbeiten mussten. Die nunmehr bereits mit Promotionen bedachte und fürs Erste zum Stillstand gekommene Debatte war mehr als eine Verortung von Freund und Feind, von Normgeltung und Strafzwecklehre. Sie rührte an die Grundfragen vom Begriff des Rechts und der Würde des Menschen, die – so scheint es – im Bundestag zur Abstimmung stehen.



Psychoanalytische Kriminologie versus Feindstrafrecht

Gedanken zum Verhältnis von Gesellschaft und StraftäterInnen

                                                                                                               von Sarah Ehlers

In die Strafrechtsreformdiskussion der 1960er und 70er Jahre wurde eine psychoanalytisch
inspirierte Außenseiterposition hineingetragen: Die Mitverantwortung der Gesellschaft für Kriminalität sollte in den Vordergrund gestellt werden. Diese Gedanken wurden damals im Kampf gegen das Vergeltungsstrafrecht eingesetzt. Heute sind sie für aktuelle Diskussionen etwa um Terrorismus-Bekämpfung relevant.


Ist Rechtswissenschaft geschlechtslos?
Die universitäre Nicht- Thematisierung von Sexismus

                                                                                                               von Hannah Blum

Im Jurastudium kommen Geschlechterverhältnisse kaum vor. Für die rechtswissenschaftliche Dogmatik soll das Geschlecht irrelevant, das Recht objektiv und sachlich sein. Sexismus findet jedoch auch innerhalb der Rechtswissenschaft statt und muss auch dort sichtbar gemacht werden, um Diskriminierung in der Uni und in der Gesellschaft zu bekämpfen.


Für immer weggesperrt – Sicherungsverwahrung in der anwaltlichen Praxis
Interview mit dem Berliner Strafverteidiger Sebastian Scharmer

                                                                              Fragen: Antonia Rebel & Micha Plöse

Aus Anlass der umstrittenen Freilassung des wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilten Uwe K. in Brandenburg (Havel) entbrannte 2007 die Diskussion um Versäumnisse bei der Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern. Neben der häufigen Ansicht, die eine solche Maßnahme unkritisch und generell bejaht, unter Umständen sogar deren Verschärfung fordert, meldeten sich auch jene Stimmen, welche die Sicherheitsverwahrung unter anderem aus verfassungsrechtlicher Perspektive als höchst problematisch betrachten, da sie für die Inhaftierten oft einen perspektivlosen Freiheitsentzug jenseits der Strafe darstellt und auch im Bereich der Vermögensdelikte Anwendung findet. Das folgende Interview stellt eine solche Kritik an Sanktionen und Sicherungsmechanismen und an dem damit verbundenen Ausdruck staatlicher Repression dar. Die mit dieser Kritik zwangsläufig einhergehende Umdefinition der Täter zu Opfern ist jedoch im Bereich der Straftaten gegen Leib und Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung nicht hinnehmbar, so eine weiter differenzierende Ansicht. Die bloße Abschaffung der Maßnahme der Sicherungsverwahrung wäre in keiner Weise eine Antwort auf das Problem, wie mit Menschen, die auf die Freiheit und Selbstbestimmung anderer Menschen keine Rücksicht nehmen, umgegangen werden soll. Keine Straftaten wirken so traumatisierend und zerstörend wie solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Eine Abwägung eventueller Opfer mit den Freiheitsrechten potentieller Täter unterschätze das Problem. Die sehr unterschiedlichen Konsequenzen der verschiedenen Ansichten bedingen, dass eine einseitige Sicht auf die Problematik der Sicherungsverwahrung unbedingt zu vermeiden ist. Dieses Interview soll daher den Einstieg in eine notwendige Auseinandersetzung bilden, die in den folgenden Ausgaben des freischüßlers ihre Fortsetzung finden wird.

 


 


Anatomie des Feindes
Die Geschichte der Assassinen oder die Mutter aller Verschwörungen

                                                                                    von Franziska Roy & Micha Plöse

Wieso fahren junge, in Deutschland aufgewachsene Menschen, die scheinbar alle Vorzüge dieser Gesellschaft genossen haben, in Ausbildungslager terrorverdächtiger Organisationen und kehren als Mugahid zurück? Wie kommen interessierte Studierende, denen die Welt offen steht, dazu, sich als Selbstmordattentäter in die Luft zu sprengen? Das sind Fragen, die sich nach den Anschlägen in New York 2001, Madrid 2004 und London 2005 nicht nur in Geheimdienstkreisen mit dem Begriff ›homegrown terrorists‹ verbinden. Dahinter verbergen sich nicht selten diffuse Vorstellungen von den nicht integrierbaren Anderen, die trotz aller Anpassung nie dem Bild entsprechen werden, das wir uns von uns selbst machen: Und ›wir‹ leben im Schrecken vor denjenigen unter ihnen, deren Anpassung nur Tarnung ist – den ›Schläfern‹. Die Angst vor den Anderen, jenen die sich »wie der Teufel in Engel des Lichts verwandeln, indem sie Gebärde, Kleidung, Sprache, Sitte und Benehmen vieler Völker nachahmen«, ist alt. Schon in den Berichten von Kreuzfahrern über den ismailitischen Geheimbund der Niza¯riyya verfestigen sich Stereotype über jene ›fanatischen Glaubenskrieger‹, die als Assassinen berühmt und berüchtigt wurden. Ein Vergleich mit einem der großen Orientalismus-Bestseller des frühen 19. Jahrhunderts (Jhd.) verdeutlicht wie die aktuelle Terror-Debatte sich aus dem Fundus eines alten Diskurses bedient und wie sich das Schattenspiel ›unserer‹ eigenen Ängste periodisch zu wiederholen scheint.

 


 


Guantanamo auf Griechisch
Psychopharmaka und Isolation – zeitgenössische Folter im Rechtsstaat

                                                                                                              von Verena F. & H.

Der Prozess gegen die griechische »Revolutionären Organisation 17. November« trägt in vielerlei Hinsicht spezifisch griechische Züge. Er verdient dennoch internationale Aufmerksamkeit, damit das Folterverbot in Europa nicht in aller Stille begraben wird.

 


 

 


FRONTEX mit Fallschirm
                                                                                                        von Sencilla Simplon

Alle reden von Frontex. Leider gerät die Leserin angesichts der vielen Texte, Verträge und Verordnungen zur europäischen Grenzschutzagentur schnell ins Trudeln. das freischüßler gibt eine Einführung mit Fallschirm…


Autonomie und europäische Flüchtlingspolitik
Rezension

                                                                                                       von Matthias Lehnert

Europas Zäune werden immer höher, die Festung wird beständig ausgebaut, und Migration nach Europa wird in geraumer Zukunft kaum mehr möglich sein – so sehen die gängigen Analysen und Zukunftsvisionen aus, wenn es um die europäische Migrationspolitik geht.


 

 



Recht und Politik
 


Gebissen und gestraft
Im Freiburger Hundebiss-Fall wird das Opfer verurteilt

                                                                                                     von John Philipp Thurn

In einem deutschen Gerichtssaal. Ein Mann fragt einen Anderen, wieso dieser seinen Hund auf ihn gehetzt habe. In einem normalen Strafverfahren ist der Hundehalter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Im Prozess, der vom 22. bis 25. Januar 2008 am Amtsgericht Freiburg stattfindet, ist jedoch alles anders. Was damit zu tun haben könnte, dass der Gebissene aus Nigeria stammt – und dass der Hundehalter Polizist ist.


Da könnte ja jeder kommen
Identitätskontrollen beim Einlass zur Hauptverhandlung und das Öffentlichkeitsprinzip

                                                                                                              von Boris Breun

Mitte März 2008 hat in Stuttgart-Stammheim unter verschärften Sicherheitsbedingungen das § 129b-Verfahren gegen vermeintliche Unterstützer der türkischen Untergrundorganisation »Revolutionären Befreiungsfront« (DHKP-C) begonnen. Ein Detail: laut sitzungspolizeilicher Anordnung darf nur als ZuhörerIn am Prozess teilnehmen, wer der Ablichtung des eigenen Ausweises zustimmt. Begründung: Die Kopien sollen der Identifizierung von StörerInnen der Hautpverhandlung dienen. Ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip bei Gerichtsprozessen?



Abtreibung in Spanien

Restriktives Gesetz und Auslegung zwischen gentlemen’s agreement und Verfolgung

                                                                                                       von Kirsten Achtelik

Nach dem Tod Francos 1975 kam es in Spanien zu großen sozialen Bewegungen, unter anderem entstand eine kraftvolle Frauenbewegung. Eine ihrer Hauptkampagnen war der Kampf für das Recht auf Abtreibung. Doch das Gesetz, das 1985 in Kraft trat, erschien den Aktivistinnen unzureichend. Zur Zeit wird im Parlament über eine weitere Liberalisierung debattiert.


Arbeitgeber-Lobby schreibt Gesetze

Der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes der Bertelsmann Stiftung

                                                                                                                 von Sonja Mangold

Von der Öffentlichkeit bislang wenig beachtet, betreibt die Bertelsmann Stiftung, 1977 vorrangig zwecks Steuervermeidung vom gleichnamigen Medienkonzern gegründet, bereits seit einiger Zeit ein ehrgeiziges Unterfangen: die Zusammenfassung der auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen verstreuten individualarbeitsrechtlichen Regelungen zu einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG).



Intransparent und unkontrollierbar

Wahlcomputer auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

                                                                                                                 von Jörg Pohle

Seit 1961 können Wahlgeräte bei Wahlen in der Bundesrepublik eingesetzt werden. Lange Zeit handelte es sich dabei um mechanisch oder elektromechanisch arbeitende Maschinen. 1999 fanden dann zum ersten Mal Wahlcomputer Verwendung, rechtlich gefasst als »rechnergesteuerte Wahlgeräte«. Spätestens seit den US-Präsidentschaftswahlen 2000, bei denen das Versagen der Technik George Bush die Präsidentschaft einbrachte, stehen Wahlgeräte und Wahlcomputer in der öffentlichen Kritik.



Recht und Geschichte

 


Militärhistoriker im Zwielicht

                                                                                                           von Helmut Kramer

Dass Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung immer in der Gefahr der politischen Instrumentalisierung stehen und sich darin nicht von der Jurisprudenz unterscheiden, ist bekannt. Für diese immerwährende Gefahr gibt es vor allem im Bereich der Vergangenheitsaufarbeitung viele Beispiele. Das zeigt auch die Auseinandersetzung um die Rehabilitierung der sog. Kriegsverräter.



»Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens«
Eine unheilvolle Schrift und ihr Jahrhundert

                                                                                                                 von Lars Winkler

Wenige Jahre vor Erscheinen der Abhandlung »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – Ihr Maß und ihre Form« im Jahr 1920 formulierte der Mediziner und Schriftsteller Alfred Döblin folgende Gedanken: »Die Menschen sind eine wunderbare Gesellschaft; man kann eigentlich nur gut zu ihnen sein und sich seines Hochmutes schämen.«



Recht und Universität

 


Festung Universität

Anmerkungen zum Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. 9. 2008
(VerfGH 81/08 – 81 A /08)

                                                                                                                 von Micha Plöse

Nachdem der Exzellenzwettbewerb für die meisten Berliner Universitäten erfolglos geblieben ist, wird wieder über Geldprobleme diskutiert. 15.000 Studienplätze stünden auf dem Spiel, lassen die Hochschulleitungen vernehmen. 30 Mio. Euro fehlen an der Humboldt-Universität (HU), die Freie Universität (FU) – Eliteuniversität hin oder her – macht einen zusätzlichen Bedarf von 56 Mio. Euro jährlich geltend. An Elitekonzepten wird dennoch festgehalten und das gilt vor allem für StudienbewerberInnen. Wer nicht zur Elite gehört, kann sich sein Recht auf Studium einklagen. Das aber versuchen die Universitäten mit absurden Argumenten und teuren Anwälten zu verhindern. Jetzt musste sogar der Landesverfassungsgerichtshof ein Machtwort sprechen.



Kritisches hinter der Fratze der Macht?
Anmerkungen zum akj-Gruppenpraktikum 2008
  
                                                                                                                 von Bernadete

Wer hat sich nicht schon mal die Frage gestellt, inwieweit mensch in der bestehenden Rechtsordnung oder gar in der juristischen Ausbildung die Möglichkeit hat, seine/ihre eigene kritische Betrachtungsweise gegenüber der bestehenden Rechtspraxis oder der herrschenden Meinung zu behaupten? Eine kleine Anregung für Antworten auf zumindest erstere der beiden Fragen konnte das diesjährige Gruppenpraktikum des akjberlin an der HU geben.



Das akj-Gruppenpraktikum – 2009 mal anders

Ein neues Konzept für ein bewährtes Projekt
                                                                                                                   vom akj-berlin

Das Gruppenpraktikum des akj-berlin hat an den Juristischen Fakultäten Berlins schon seit einigen Jahren seinen festen Platz als echte Alternative zum »Kofferträger-« oder »Scheinpraktikum«. Manchmal reisen die TeilnehmerInnen sogar von weit entfernten Unis an. Auch wenn das Praktikum sich in erster Linie an linke und engagierte Jurastudierende richtet, nehmen auch solche Interessierte daran teil, die sich in den theoretischen Untiefen des Jurastudiums nur nach etwas praktischer bzw. beruflicher Orientierung umsehen wollen. In unserem neuen Konzept sind nun die Ergebnisse der Befragung der TeilnehmerInnen und neue Ideen zu Moderation und Organisation aufgegriffen worden.

 


akj-Comic: Exi X in Aktion

Exi X informiert (seit 2006)
                                                                                                                   von Olaf M. Braun

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