Sondervotum
Blog des akj-berlin
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Schriftenreihe
des akj
zu Recht und Politik
Erstsemesterheft
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Ausg. 1/01
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ISSN 1867 - 2124
Ausgabe 17 | 2009
ALARMSTIMULATION
Das Haus brennt vom Kopf her
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Editorial |
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Mitten im Kampf um die Nominierung von Sonia Sotomayor als Nachfolgerin von Justice David Souter am Supreme Court of the United States entschied der oberste Gerichtshof in noch alter Besetzung am 29. Juni 2009 den Fall Ricci vs. DeStefano. Besondere politische Brisanz hatte dieser Fall nicht nur wegen seiner weitreichenden Folgen im Bereich des Antidiskriminierungsrechts, sondern auch, weil Sonia Sotomayor als Richterin des zuständigen Second Circuit of Appeals in der Berufungsinstanz zugunsten der Beklagten entschieden hatte. Die Mehrheit der RichterInnen am Supreme Court entschied gegen ihre neue Kollegin und gab damit den GegnerInnen der Nominierung Futter für ihre rassistischen Angriffe. |
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Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverbote, die mit Meldeauflagen verbunden sind, haben sich innerhalb weniger Jahre als bewährtes Zaubermittel der Behörden im vorfeld von Groß versammlungen erwiesen. Ein Griff in die Trickkiste ermöglicht es der Polizei nicht nur gewaltbereite, sondern auch unliebsame Gäste fern zu halten. Trotz eines 2007 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bleibt die Praxis der Polizei bei der verhängung von Meldeauflagen weiterhin in vielen Punkten umstritten. Die Meldeauflagen werden selbst regelmäßig durch Zwangsgelder flankiert. Dabei wird das verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) zu einem behördlichen Strafgesetz umfunktioniert. |
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Demnächst werden sich Menschen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen wohl zweimal überlegen, ob sie wirklich für ihr Anliegen auf die Straße gehen wollen. Grund dafür sind die neuen versammlungsgesetze, die seit der Föderalismusreform 2006 von den Ländern erlassen werden können. |
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In der letzten Ausgabe des freischüßlers erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Scharmer (»Für immer weggesperrt – Sicherungsverwahrung in der anwaltlichen Praxis«, das freischüßler 16/2008), der sich aus der Perspektive eines Strafverteidigers grundlegend kritisch mit Sicherungsverwahrung auseinandersetzte und die Abschaffung dieses Instruments gefordert hat. Diese Ausgabe enthält nun ein Interview mit der Strafrechtlerin Barbara Petersen, die auch als Nebenklagevertreterin tätig ist und das Instrument Sicherungsverwahrung teilweise anders beurteilt. Wir wollen im freischüßler diese beiden Positionen abbilden, um sich der Komplexität des Themas anzunähern. Wenn von einer linken oder links-liberalen Position aus Stellung genommen wird zu Sicherungsverwahrung, dann bezieht sich die Diskussion typischerweise ausschließlich auf das Machtverhältnis zwischen Staat und Individuum, hier also den Sicherungsverwahrten. Dagegen tauchen opfer und potentielle Opfer, ihre Positionen, Interessen, Forderungen und Rechte kaum auf. Ebenso wenig werden andere gesellschaftliche Machtverhältnisse – konkret: solche zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Kindern und Erwachsenen – einbezogen in die Überlegung, wie mit gewalttätigem verhalten umgegangen werden soll. Der übliche Fokus liegt also auf der Begrenzung und Kritik staatlicher Macht. Mit der Darstellung einer Position aus der Nebenklageperspektive wollen wir dieser verkürzten Herangehensweise etwas entgegensetzen. Und weil patriarchale Machtverhältnisse nicht nur beim Thema Sicherungsverwahrung, sondern auch allgemein beim Thema Strafverfolgung gerne ausgeblendet werden, wird zunächst das prozessuale Institut der Nebenklage erklärt, das gerade innerhalb des Strafverfahrens die Position von opfern stärken soll und das bei seiner Einführung auf massiven Widerstand vieler linker Strafverteidiger gestoßen ist. |
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Sollte die Situation in Gefängnissen tatsächlich Rückschlüsse auf die jeweilige Gesellschaft zulassen, so krankt die französische derzeit an mehr als nur einem harmlosen Zipperlein. Bloße Symptombekämpfung hilft da auch nicht weiter. Wenn der staatliche Machtapparat schon von einer selbstverständlichen Notwendigkeit von Gefängnisstrafen ausgeht, sollte er sich dabei wenigstens an seine eigenen Regeln halten. Schließlich handelt es sich bei der Freiheitsentziehung und der damit verbundenen Disziplinierung der Gefangenen um den einschneidensten Eingriff in dessen Freiheitsrechte. |
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Überall in Frankreich sind Straßen, Plätze, Schulen nach ihm benannt, mindestens 25 Monumente erinnern an sein bewegtes Leben. Für einen oppositionspolitiker, der nie ein hohes staatliches Amt bekleidete, dazu noch einem Sozialisten ist ein derartiges Maß an öffentlicher Ehrerbietung mehr als ungewöhnlich. Ein Blick auf Jean Jaurès und seine Zeit. |
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Es ist nicht gerade einfach, an die wohl gehüteten Personalakten der Bundesministerien zu gelangen. Erst recht nicht, wenn es sich um Menschen handelt, die ihre im Nationalsozialismus begonnenen Karrieren im westlichen Nachkriegsdeutschland fortsetzen konnten. Schwierig sogar, wenn dieses Ministerium sozialdemokratisch geführt wird. Das musste selbst ein so routinierter Justizhistoriker und Richter am OLG a. D. wie Helmut Kramer erfahren. Ein Umlaufbericht zwischen Pontius und Pilatus… |
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»Es ist Gnade, um was ich flehe. Einen Anspruch auf Gerechtigkeit, wenn ich auch einen hätte, wage ich nicht mehr geltend zu machen. – Doch an etwas darf ich meinen Richter erinnern. Die Zeitrechnung meiner verbrechen fängt mit dem Urteilsspruch an, der mich auf immer um meine Ehre brachte.« |
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Diesen März war es mal wieder Zeit für das Praktikum des akj-berlin. Interessierte StudentInnen bekamen die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeit linker Rechtsanwaltskanzleien in Berlin zu bekommen. Das war wohl auch besonders interessant für diejenigen Desillusionierten, die das Bild vom arroganten Juristen vor Augen hatten, der sogar seine Oma für ein ordentliches Honorar verkaufen würde. |
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»Ein junger Student mit fliegenden Haaren stand dort auf einer Tonne und schwenkte eine dreifarbige Fahne. Alle Kartätschen gingen an ihm ohne Schaden vorüber, und Frauen und Jungfrauen wehten mit Tüchern ihm aus den Fenstern ihre Glückwünsche zu.« |
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Einen Text des von 1818 bis 1831 an der Berliner Universität lehrenden Georg Wilhelm Friedrich Hegel legen viele bald irritiert wieder aus der Hand – für immer oder in der Hoffnung, irgendwann an anderer Stelle Erhellendes über Hegels Sprache und Philosophie zu finden. Das »Hegel-Lexikon« von Paul Cobben u. a., Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2006, 552 Seiten, scheint solche Aufhellung zu versprechen. Besteht Grund zur Hoffnung auf einen schnellen Zugang zu einem der größten Denker? Eine Leseprobe. |
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Ein Bachelor macht noch keine Jurist_innen Von Bologna, Jura-Refromen und BAföG-Einsichten von Micha Plöse |
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RewiReform 2.0 Neues aus dem Studienordnungslabor von mp2 |
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Zweiprüfer_innenprinzip gilt auch für Bachelor – nur für Jura nicht? Zur Rechtsprechung des VG Berlin in Sachen Prüfungsrecht von sr |
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