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Impressum

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ISSN 1867 - 2124
Ausgabe 19 | 2012/13

 

UM EUROPA (K)EINE MAUER
Über grenzenlose Ausgrenzungsmöglichkeiten

titel-freischüßler #19 (2012/2013)

Impressum:

Redaktion: Hana, Dirk, Matthias, micha 2, Micha 7,
                     Philipp, Jakob, Dagmar, Enno, Juliane, Sophie,
                     Prisca, Birte, Marie Melior (verantwortlich)
Layout:      Phillip Hofmeister
Redaktionsschluss: 17. März 2013

Die Beiträge stehen, sofern nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative Commons License Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0. Die Verwendung und Bearbeitung der Texte steht unter dem Vorbehalt der Quellenangabe, nichtkommerziellen Verwendung sowie der Weiterverwendung unter der gleichen Lizenz. Belegexemplare sind erwünscht. Im Zweifel bitten wir darum, vor der Weiterverwendung mit uns in Kontakt zu treten.

Es gilt Anzeigenpreisliste Nr.1 | Gültig ab: 1.10.2008
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Die Verwendung alter oder neuer Rechtschreibung obliegt der jeweiligen Autorin oder dem jeweiligen Autor. | Namentlich gezeichnete Beiträge geben im Zweifel nicht die Meinung der gesamten Redaktion wieder. | LeserInnenbriefe und Beiträge sind hochwillkommen. Ein Anspruch auf Abdruck besteht jedoch nicht. | Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist die Zeitung solange Eigentum des Absenders, bis sie der oder dem Gefangenen persönlich ausgehändigt ist. »Zur-Habe-Nahme« ist keine Aushändigung in diesem Sinne. Wird die Zeitung der oder dem Gefangenen nicht persönlich ausgehändigt, ist sie dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzusenden. Wird die Zeitung der oder dem Gefangenen nur teilweise persönlich ausgehändigt, so sind die nicht ausgehändigten Teile dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzusenden.

 

 

 

Editorial
Durch was mit wem für wessen


Merkzettel für eine_n kritische_n Jurist_in

Echolot durch eine komplexe Welt
                                                                                                   
          von akj-berlin




Recht und Politik

 


Bekenntniszwänge

Wieviel Demokratie verträgt die freiheitlich demokratische Grundordnung?

                                                                                                               von Doris Liebscher

Im Oktober 2010 gab Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bekannt, dass Zuwendungen aus den Bundesprogrammen »Toleranz fördern – Kompetenz stärken« und »Initiative Demokratie stärken« nur noch an solche Initiativen vergeben werden, die vorher ihre Verfassungstreue beweisen, indem sie eine »Demokratieerklärung« unterschreiben. Diejenigen gesellschaftlichen Gruppen, die in täglicher Praxis gegen Rassismus und Nationalismus in der BRD ankämpfen, sind hinsichtlich ihrer demokratischen Tadellosigkeit offenbar schlecht beleumdet. Der sächsische Verein AKuBiZ Pirna e.V. lehnte dann auch im November 2010 aus Protest gegen die »Extremismusklausel« den »Sächsischen Förderpreis für Demokratie« ab und stellte in seiner Erklärung fest: »Die Aufforderung an uns, unsere KooperationspartnerInnen auszuleuchten, erinnert eher an Methoden der Stasi und nicht an die Grundlagen einer Demokratie«. Nachdem dieser mutige Schritt eine breite Diskussion in der interessierten »Zivilgesellschaft« ausgelöst hat und berwiegend Anerkennung fand, wurde schnell deutlich, dass es bei der Kritik an der »Bespitzelungsklausel« um noch mehr geht: Um das Bekenntnis zur sog. »freiheitlich demokratischen Grundordnung« (fdGO), deren Gehalt und damit um das eigene Demokratie- und Politikverständnis. Dass darüber auch nach dem gerichtlichen Erfolg kaum gestritten wird, sondern einer Kritik an der Extremismusklausel meist das Bekenntnis zur Verfassung auf den Fuß folgt, zeigt, wie wirkungsmächtig der Extremismusdiskurs ist.


Demo-Tage in Frankfurt
Aus dem Gedächtnis eines Teilnehmers

                                                                                                               von Philip Hense

Vom 17. bis 19. Mai 2012 fanden in Frankfurt am Main die »Blockupy Protesttage« statt. Ziel war es, die Proteste im Zuge der Euro-Krise weg von der Peripherie ins Zentrum, direkt zur EZB-Zentrale, zu tragen. Dies wurde von einem massiven sicherheitspolizeilichen Aufgebot unterbunden. Nachfolgend finden sich Auszüge aus dem Gedächtnisprotokoll und der Audio-Aufzeichnungen eines Demo-Teilnehmers.


Ça va?
Leben beim Grenzenüberwinden

                                                                                                              von Grumel

Durch dieses Heft zieht sich eine Fotostrecke der Fotografin Sophia Zoe, die Situationen von der englisch-französischen Grenze bei Calais zeigt, entstanden im Sommer 2012. Dort, wo nur 32 Kilometer Meer zwischen beiden Ländern liegt, versuchen entschlossene Menschen täglich an den Grenzposten vorbei über den Ärmelkanal nach England zu gelangen, um sich dort ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Hinter den Bildern steht eine große Bewunderung für die abgebildeten Menschen, die jeden Tag den Kampf ums Überleben mitten zwischen häuserblockgroßen Fähren, patrouillierenden Riot Cops, Geranienbeeten und den heruntergekommenen Ruinen der Hafenstadt im Norden Frankreichs gewinnen müssen.

 


Feldforschung in Moabit
Was hat die Sozial- und Kulturanthropologie im Gerichtssaal zu suchen?

                                            von Von Valeria Nieberg, Anna-Lena Schmid und Cornelia Chmiel

Der Grundsatz der Öffentlichkeit im Strafverfahren wird unter Jurist_innen als wichtige und selbstverständliche Errungenschaft des 19. Jahrhunderts gefeiert, deren Verletzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt. Soweit so gut. Über die gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Verfahrensgrundsätze im Justizalltag machen sie sich in der Regel keine Gedanken. Genau das aber interessiert die Sozial- und Kulturanthropologie.

 


Recht auf Zuhause
Verdrängungen von Berliner Obdachlosen

                                                                                                           von Sophie Baumann

Eine Armada von Regeln betreibt die Verdrängung Obdachloser aus öffentlichen Räumen. Die Debatte ist dominiert von sicherheitspolitischen Diskursen und verunmöglicht, Nutzungskonflikte um Räume in dem Sinne fair auszutragen, dass Obdachlose selbst Sprechpositionen wahrnehmen könnten. Öffentlicher Raum wird zunehmend privatisiert. Ordnungsvorstellungen Einzelner treten als durchsetzbare Nutzungsbeschränkungen den Interessen von Obdachlosen gegenüber, ohne dass deren Lebenssituation als rechtlich abgesicherte Schutzpositionen im Sinne eines Aufenthaltsrechts und Rechts auf Privatsphäre angesehen wird.

 


»Nur die Spitze des Eisbergs«
Die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes in der anwaltlichen Praxis

                                                                                               Interview mit Rechtsanwalt                                                                                                                    Volker Gerloffe

»Willkommen in Deutschland!« – Schilder wie diese bekommen Flüchtlinge selten zu Gesicht. Und wenn doch, können sie wohl nur als Zynismus begriffen werden. Die deutsche Migrationspolitik ist seid Jahrzehnten auf Abschreckung gepolt. Ausländer_innen sind nur willkommen, wenn sie Geld mitbringen und Arbeitsplätze schaffen. Erst die Erfordernisse des demographischen Wandels haben in den letzten Monaten dazu beigetragen, dass auch die Regierung anerkannte, was schon lange offensichtlich ist: Die BRD ist ein Einwanderungsland. Von solchen Eingeständnissen haben Asylbewerber_innen bisher freilich wenig gespürt. Ohne Arbeitserlaubnis in Heime und Lager verbannt, sind sie auf staatlichen Sozialleistungen angewiesen. Diese liegen jedoch weit unter dem Existenzminimum. Nicht selten wird das Wenige dann nicht einmal an die Berechtigten ausgezahlt, sondern als sog. Sachleistungen verteilt. Gesetzliche Grundlage für diese Praxis ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das auch für sogenannte Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer_innen gilt. Dessen Regelsätze sind 1993 ohne konkrete Berechnung festgesetzt und seit dem nicht mehr angepasst worden.
Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Ob damit auch substantiell mehr Rechte für Menschen ohne deutschen Pass gewonnen wurden, fragten wir den Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff.

 


Abschiebehaft abschaffen
Die Gefangenentage 2012 und was die Strafverteidigervereinigung übersah

                                                                                                    vom Autor_inenkollektiv
                                          Enno Hinz, Juliane Linke, Matthias Peitsch und Sophie Baumann

Warum müssen Jurist_innen über und vor allem mit Gefangenen reden? Jura muss sich mit Inhaftierten und Illegalisierten beschäftigen, sie nicht (nur) erschaffen. Es ging absichtlich nicht um Gefängnis, sondern um Gefangene und damit um von Recht definierte Schicksalspositionen: identitäre Kategorien, die man schwer wieder los wird. Sowohl die Gefangenentage als auch dieser Artikel sind durch Stellvertreter_innen dominiert, nicht durch die Betroffenen selbst. Leider sehen wir nur punktuell Auswege aus dieser Problematik, solange den eigentlichen Expert_innen verboten ist, Computer zu benutzen, ihre Briefe der Zensur unterliegen und sie physisch abwesend sein müssen.


Rassistische Fahndungsraster
Racial Profiling stoppen!

                                                                                                                    von akj-berlin

Das Verhältnis zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und Polizist_innen ist nicht nur aufgrund rassistischer Übergriffe, durch unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt oder wegen schikanöser Behandlungen belastet.1 Oft genügt es schon, dass dabei von polizeilichen oder sonstigen Befugnisnormen in einem Umfang Gebrauch gemacht wird, der zwar rechtlich zulässig sein kann, aber doch gegenüber der weißen, biodeutschen Mehrheitsgesellschaft üblicherweise nicht für notwendig erachtet wird.



Recht international
 


»Ein kollektiver Triumph«
Das Oberste Gericht von Argentinien legalisiert Abtreibungen in Fällen sexueller Gewalt

                                                                                                          von Kirsten Achtelik

Der argentinische Oberste Gerichtshof hat im März 2012 einstimmig entschieden, dass Abtreibungen nach einer Vergewaltigung nicht strafbar sind. Damit bestätigten die Richter_innen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes von 1921.


»Sie, Herr Vorsitzender, werden uns Anwälte auch noch einmal brauchen«
RAV und DAV beobachten Großverfahren gegen 46 Rechtsanwält_innen in der Türkei

                                                                                                  Interview mit Rechtsanwältin
                                                                                                                Anne-Kathrin Krug

Derzeit wird 46 Rechtsanwält_innen in der Türkei der Prozess gemacht. Sie sollen angeblich der dort verbotenen »Union der Gemeinschaften Kurdistans« (Koma Civakên Kurdistan, KCK) angehören. Seit November 2011 befinden sich 27 von ihnen in Haft. Der Strafprozess hatte am 16. Juli 2012 begonnen und wurde am 3. Januar 2013 auf den 28. März 2013 vertagt. Nur ein Anwalt wurde aus der Haft entlassen. In der 892 Seiten umfassenden Anklageschrift wird ihnen vorgeworfen, innerhalb der KCK ein »Komitee der Führung« (Önderlik Komitesi) gebildet zu haben. Tatsächlich aber liegt die Vermutung nahe, dass die Anwält_innen wegen ihrer Verteidigung kurdischer Aktivist_innen in Strafverfahren verfolgt werden. Über das Verfahren und dessen Hintergründe sprachen wir mit der Berliner Rechtsanwältin Anne-Kathrin Krug, die zusammen mit ihrem Kollegen Ralph Monneck die Prozesse in Silivri bei Istanbul für den Republikanischen Anwält_innenverein (RAV) beobachtet.


Die Universität der Krise
Hochschulreform und Widerstand in Griechenland

                                                                                   von Aliki Gkerlioti und Dionisis Granas

Schon bevor Griechenland in die Krise geraten ist, haben die Regierungen immer wieder die wichtige Rolle der Universität als Instrument für Wachstum und Steigerung der wirtschaftlichen Kompetenz betont: Sowohl die Bildung, als auch die Forschung sollen dazu beitragen, menschliche und technische Ressourcen für den Markt zu produzieren. Seit die Krise in Griechenland ausgebrochen ist, ist eine große Universitätsreform in den Vordergrund getreten. Die Reform zielt hauptsächlich darauf ab, durch die Anpassung der Hochschulen an die Anforderungen des freien Marktes die Kosten der Ausbildung zu verringern und ihre Effizienz zu steigern.


Da hilft auch Europa nix
Die Situation der Roma in Finnland

                                                                                                                             von Hilla

Die Roma genießen heutzutage das gleiche Recht auf Freizügigkeit wie alle EU-Bürger_innen. Trotzdem versuchen Behörden alles, um sie von der Ausübung dieses Rechts abzuhalten oder es ihnen möglichst schwer zu machen. Der Artikel beschreibt einige Beispiele für diese Praxis aus Helsinki (Finnland).



Recht und Geschichte
 


Der schwedische ›Justiz-Ombudsman‹
Ein Rechtsmittel zur Verteidigung der Bürgerrechte oder ein wirkungsloser Ersatz?

                                            von Reinhard Helmers (Universitätslektor a.D., Lund/Schweden)
                                                                                        bearbeitet von Dagmar Schnürer

Der »Europäische Bürgerbeauftragte« möchte den EU-Bürger_innen die Möglichkeit geben, sich gegen die EU-Verwaltung zu wehren, sofern der Gerichtsweg erfolglos blieb oder vermieden werden soll. Diese Institution, normiert im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (Art. 228), hat ein schwedisches Vorbild. Dort gibt es den »Ombudsman« schon seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Auch Deutschland ist diesem Vorbild gefolgt, allerdings nur in einzelnen Ländern: Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein. Für den Bund und die anderen Länder übernehmen Petitionsausschüsse ähnliche Aufgaben. Doch selbst in Schweden ist der Ombudsmann umstritten. Während der Europäische Bürgerbeauftragte, zur Zeit P. Nikiforos Diamandouros, verbreiten lässt, 82 Prozent seiner Empfehlungen würden von der EU-Verwaltung umgesetzt, sieht die Bilanz, die Reinhard Helmers im Rückblick für Schweden zieht, düster aus und weist auf Schwachpunkte der Institution des Ombudsmannes hin.


Planspiel mit Todesfolge
Der Verfassungsschutz und das Schmücker-Verfahren

                                                                                  von Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff
                                                           bearbeitet von Birte von Hörsten und Dagmar Schnürer

Das »Schmücker-Verfahren« ist das längste Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Es dauerte von Februar 1976 bis Januar 1991, also insgesamt etwa 15 Jahre. Das Schmücker-Verfahren gilt als Paradebeispiel für politische Justiz in der BRD, bei der eine Steuerung des Verfahrens durch den Verfassungsschutz unter aktiver Mitwirkung der Ermittlungsbehörden, insbesondere auch der politischen Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, erfolgte. Es ist der Prototyp für ein geheimdienstlich angelegtes Verfahren, in welchem den Gerichten jeweils nur das präsentiert werden soll, was den grauen Eminenzen genehm ist. Oder, wie es die 18. Strafkammer in ihrem Einstellungsurteil formulierte: »Im vorliegenden Fall geht es nicht um Missgriffe einzelner Beamter, sondern um ein auf breiter Ebene angelegtes, dem Landesnachrichtendienst Berlin bis zur Behördenspitze bekanntes, gebilligtes Konzept, eine Verurteilung der Angeklagten um jeden Preis zu erreichen, in das sich Beamte der Ermittlungsbehörden haben einbinden lassen.«
Rainer Elfferding, einer der Verteidiger im Schmücker-Verfahren, erinnert sich: »Es haben praktisch zwei Prozesse parallel stattgefunden. Der eine offiziell und scheinbar nach den Regeln der Strafprozessordnung, und im Hintergrund einer, von dem keiner was wissen wollte.«



Rezensionen
 


Von der Gleichberechtigung zur Emanzipation
Studienbuch Feministische Rechtswissenschaft 2.0 –
Eine Rezension

                                                                                                         von Matthias Peitsch

Wie haben sich Frauenbilder verändert und Frauenbewegungen entwickelt? Welche Kämpfe gingen der Anerkennung der Gleichberechtigung voraus? Was kritisiert eine feministische Rechtswissenschaft? Welche Kategorien sind bis heute Ausdruck einer patriarchalen Gesellschaftsordnung? Und was hat dies alles mit Wissenschaft zu tun? Diese Fragen und noch eine ganze Menge mehr beantwortet das überaus lesenswerte Studienbuch Feministische Rechtswissenschaft.


Ratgeber für schwierige Zeiten

Rezension des Buches »Examen ohne Repetitor«

                                                                                                              von Marie Melior

Dieser »Leitfaden für eine selbstbestimmte und erfolgreiche Examensvorbereitung« von dem Autor_innenkollektiv Thorsten Deppner, Matthias Lehnert, Philip Rusche und Dr. Friederike Wapler widmet sich mit viel Elan und Professionalität der »Mission wider den Repetitor«. Das überzeugt und ermuntert zugleich.


Alle Jahre wieder – Grundrechte-Report 2012

Schreckensgeschichten zum GG und Erfolge mit fadem Beigeschmack

                                                                                                            von Vokalausbruch

Wie es, jenseits der Einschätzung durch den Verfassungsschutz in seinem Bericht, um die Grund- und Menschenrechte steht, untersuchen verschiedene rechtspolitische Akteur_innen im jährlichen Grundrechte-Report. Eine Rezension der Ausgabe 2012 könnt ihr hier lesen.


Depeschen

 


Liebig 14 gegen Deutschland

Das Hausprojekt »Liebig 14« klagt vor dem EGMR

                                                                                                                 von mp2



Verfassungsschützer ohne Professorentitel

Akademischer Senat der FU Berlin verweigert Dr. Maaßen die Honorarprofessur

                                                                                                              von mp2/UACM



Jetzt Imma-Gebühren zurück fordern!

BVerfG kippt Berliner Rückmeldegebührenregelung von 1996

                                                                                                                 von mp2



Ermittlungen in Elb-Palermo

akj-berlin klagt gegen Funkzellenüberwachung in Dresden

                                                                                                                 von mp2



Comic

 


Exi X in

Anti, Anti, Anti
                                                                                                                                              von Olaf M. Braun

seht selbst...